ULC-Petition gegen zu hohe Bankgebühren von der Petitionskommission der „Chambre des Députés“ angenommen


Die ULC-Petition gegen die ungerechten und unsozialen Bankgebühren für am Schalter getätigte Überweisungen, Einzahlungen oder Geldabhebungen, wurde am 30. April 2019 von der Petitionskommission der Abgeordnetenkammer für gültig erklärt. Gezählt wurden insgesamt 5.682 gültige Unterschriften von Bürgern, die die ULC-Petition unterstützt haben.

Ziel der Petition sind Änderungen am Gesetz vom 13. Juni 2017 betreffend die Bankkonten. Genauer gesagt, verlangt die ULC eine gesetzlich verankerte Pflicht für die Banken, die sogenannten Basisdienstleistungen am Schalter zu deutlich günstigeren Gebühren anzubieten. Diese Forderung gilt ebenfalls für Abhebungen am Geldautomaten. Darüber hinaus fordert die ULC in besagter Petition (N° 1182) die Gratuität der Basisoperationen für jene Kunden, die als „personnes vulnérables“ gelten. Gesetzliche Basis hierfür ist die europäische Direktive von 2014 betreffend die Bankkonten.

Die ULC dankt allen die ihre Petition unterstützt haben und wartet nunmehr mit Ungeduld auf das öffentliche Hearing in der Abgeordnetenkammer, anlässlich dessen sie ihre Forderungen genauer darlegen beziehungsweise begründen kann.

Mitgeteilt von der ULC am 30. April 2019