Öffentlicher Transport: ULC kritisiert Verweigerung der Teilerstattung der gezahlten Abonnemente


Dem Internetportal der „Mobilitéitszentral“ ist zu entnehmen, dass die jährlichen Transportabonnemente die nach dem 1. März 2019 erworben und bezahlt wurden, keinerlei Recht auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Prorata Prinzip geben, obwohl zum 1. März 2020 der allgemeine öffentliche Gratistransport in Kraft tritt.

Beispiel: ein am 1 Juni 2019 erstandenes jährliches Abonnement ergibt keinen Anspruch  auf die Rückzahlung des entsprechenden Teilbetrages vom 1 März 2020 (Einführung des Gratistransportes) bis zum 31. Mai 2020. Auch wird hinsichtlich der Einführung des öffentlichen Gratistransportes zum 1. März 2020 kein Abschlag auf den bis zu diesem Datum erstandenen Transporttiteln gewährt (Abonnemente, Seniorenkarten, M-Kaart, usw.)

Nach Meinung der ULC ist dies wiederum seitens des Transportministeriums eine Abzocke der Benutzer des öffentlichen Transportes.

Die Inhaber von jährlichen Transportabonnementen, die sie nach dem 1. März 2019 gekauft haben, zahlen für einen Zeitraum, für den sie keine Gegenleistung erhalten. Die ULC hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens.

Bei der Automobilsteuer ist eine Teilerstattung des Preises der Vignette möglich. Warum nicht auch beim öffentlichen Transport?

Mitgeteilt von der ULC am 18.07.2019