Die ULC zur Erhöhung der Bank- und Postgebühren und den Schließungen der Filialen: Nun ist die Regierung gefordert !


Wie nicht anders zu erwarten war, kam es anlässlich der Anhörung vom vergangenen Freitag zwischen den Banken beziehungsweise der ABBL und der CSSF einerseits und drei verschiedenen Kommissionen der Abgeordnetenkammer andererseits, zu keiner Bewegung betreffend die horrenden Bank- und Postgebühren sowie die Schließungen der Filialen. Nach wie vor beharren die Banken auf ihrem Standpunkt und verschließen sich jedem Entgegenkommen in Bezug auf die unsoziale und ungerechte Gebührenpolitik.

Zudem könne man laut ABBL die Banken nicht dazu zwingen, ihren Kunden einen kostengünstigeren „Service“ anzubieten. Anscheinend haben diese Manager ein zu kurzes Zeitgedächtnis und können sich nicht mehr an das Jahr 2008 erinnern, als die Allgemeinheit, also der Steuerzahler zur Rettung der Banken zur Kasse gebeten wurde.

Die ULC zeigt sich zutiefst enttäuscht über die fadenscheinigen Argumente, bei denen es sich ebenfalls um die Diskriminierung einer ganzen Generation handelt. Denn die Banken haben nicht nur eine wirtschaftliche Verantwortung, sondern auch eine soziale Aufgabe zu erfüllen. Aber anscheinend muss man die „Bänker“ immer wieder darauf hinweisen, mit wessen Geld die Bank schlussendlich ihre Geschäfte macht und ihr Geld verdient?

Die ULC hatte anlässlich zwei verschiedener Petitionen, die immerhin von rund 16.000 Bürgern und Bürgerinnen unterschrieben wurden, auf die permanent steigenden Bank- und Postgebühren sowie die Schließungen der Filialen hingewiesen. Vor allem sind durch diese unsoziale Politik die älteren Menschen sowie die „personnes à mobilité réduite“ betroffen, die zudem eine Spaltung der Gesellschaft hervorgerufen hat.

Die ULC erinnert den Finanzminister an die Aussagen vom 21. Juni dieses Jahres, wo es in der Abgeordnetenkammer zur Anhörung des Konsumentenschutzes kam. Bei dieser Gelegenheit wurde schlussfolgernd festgehalten, dass 1. der Versuch unternommen würde eine sogenannte Charta betreffend die Bankgebühren zu erarbeiten und wenn diese nicht greifen sollte, es 2. zu einer Nachbesserung beziehungsweise Klarstellung des Gesetzes vom 13. Juni 2017 kommen sollte.

Nun steht der Finanzminister und die Regierung in der Pflicht, weil die Banken bis dato keinen Willen zeigten irgendeinen Deut an ihrer unsozialen Politik der horrenden Bank- und Postgebühren zu ändern.

Darum fordert die ULC eine Nachbesserung und Klarstellung des Gesetzes vom 13. Juni 2017 betreffend die „Comptes de paiement“ und dies vor allem in Bezug auf die „personnes vulnérables“, ein Gesetz das auf einer europäischen Direktive von 2014 basiert und nur halbherzig in nationales Recht umgesetzt wurde.

Weiterhin fordert die ULC, dass die Bank- und Postgebühren für Basisoperationen an den Schaltern wieder drastisch zurückgefahren werden und ab dem 65. Lebensjahr, sowie für alle behinderten Menschen, gratis angeboten werden, sowie die europäische Direktive diese Möglichkeit ebenfalls vorsieht.

Auch wenn einige Politiker der Meinung sind, dass es sich hierbei nur um ein marginales Phänomen (sic) handele, sowie sich u.a. der Präsident der Wirtschafts- und Konsumentenschutzkommission im Anschluss an die Anhörung ausdrückte, drückt hier gewaltig der Schuh und man kann diesen sogenannten politischen Verantwortungsträger nur raten, sich endlich wieder bei den Menschen umzuhören.

Die ULC wird weiter mobilisieren und bei Regierung beziehungsweise dem Finanzminister eine Unterredung beantragen. Spätestens dann muss die Regierung definitiv Farbe bekennen und endlich ihre Verantwortung übernehmen.

Donc affaire à suivre.

Mitgeteilt von der ULC am 30. September 2019