ULC zu den neuen Werten WLTP


Im Rahmen des nun beginnenden Autofestivals möchte die ULC die Verbraucher auf die neuen Werte und den damit einhergehenden Preiserhöhungen aufmerksam machen. Der "Neue Europäische Fahrzyklus" (NEDC) der 1980er Jahre wird durch das „Weltweit harmonisierte Leichtfahrzeug-Prüfverfahren“ (WLTP) ersetzt.

Ab dem 1. März 2020 werden in Luxemburg die auf dem WLTP-Zyklus basierenden CO2-Emissionsgrenzwerte für die Festlegung der Steuern angewandt.

  • Für alle Fahrzeuge, die vor dem 1. März 2020 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, wird der NEDC-Wert weiterhin angewendet, bis das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird.

    Eine rückwirkende Anwendung von WLTP-Werten ist nicht geplant.
     
  • Für alle Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. März 2020 erstmals in Betrieb genommen werden, gilt der neue WLTP-Wert.

Was ändert sich für den Verbraucher?

Da die tatsächlich gemessenen Emissionen gemäß dem neuen Verfahren welches ab 1. März 2020 zur Anwendung kommt, nicht mit denen vor diesem Datum mittels des vorher angewandten Prüfzyklus übereinstimmen, wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und somit auch die CO2-Emissionen steigen. Dies gilt für Fahrzeuge deren technische Spezifikationen vor und nach dem 1. März identisch sind.

Ein paar Beispiele.

  • Ein Fahrzeug hat die folgenden Werte:

Kraftstoffverbrauch: 6,1 - 6,9 (l/100km) NEFZ; Emissionen: 138 - 157 (g/Km) NEDC

Mit dem neuen System wird das Fahrzeug klassifiziert:

Kraftstoffverbrauch: 6,3 - 7,6 (l/100km) NEFZ; Emissionen: 142 - 171 (g/Km) NEDC

Gebühr für NEDC: 113,04€/Jahr

Ab 1. März 2020: 143,64€.

Erhöhung von 32,13€/Jahr

  • Ein Fahrzeug zeigt die folgenden Daten an:

Kraftstoffverbrauch: 3,8 - 5,6 (l/100km) NEFZ; Emissionen: 100 - 128 (g/Km) NEDC

Mit dem neuen System wird das Fahrzeug klassifiziert:

Kraftstoffverbrauch: 4,8 - 5,6 (l/100km) NEFZ; Emissionen: 126 - 181 (g/Km) NEDC

Gebühr für NEDC: 96,12€/Jahr

Ab 1. März 2020: 162,90€.

Erhöhung von 66,78€/Jahr

Als Schlussfolgerung hält die ULC fest, dass also wiederum der Endverbraucher die Rechnung über die CO2 -Emissionsbesteuerung bezahlen muss, wenn es den Herstellern nicht gelingt, die Fahrzeuge kraftstoffeffizienter und damit weniger umweltbelastend herzustellen. Darum fordert die ULC die Regierung auf, diese entstandenen Mehrkosten für den Endverbraucher auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Denn zu der neuen CO2 –Taxe kommt die Erhöhung der Treibstoffpreise hinzu.

Die ULC prangert an, dass der Autofahrer durch alle schon entstandenen Preiserhöhungen und noch auf ihn zu kommenden Verteuerungen, zu einer willkommenen Milchkuh der Nation degradiert wird.

Hinzu kommen u.a. die vielfältigen Preiserhöhungen im Servicebereich, der verschiedenen Taxen, Versicherungen und in den Alters- und Pflegeheimen, während die Steuertabelle seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst wurde und dies bei stagnierenden Gehältern und Renten.

Daher protestiert die ULC erneut energisch gegen eine diesbezügliche Politik der steuerlichen Belastung der Endverbraucher, mit dem alleinigen Ziel die Staatskasse aufzufüllen.

Mitgeteilt von der ULC am 24.01.2020