ULC sieht neues System für „Chèques-repas“ kritisch


Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) hat am 9. November 2022 in einer Pressemitteilung Fairness und Klarheit in Zusammenhang mit den sogenannten „Chèques-repas“ gefordert und dabei unter anderem auf eine im „Koalitionsvertrag 2018-2023“ angekündigte Modernisierung der Regelung für Essensgutscheine verwiesen. Nun, rund sieben Monate später hat das Finanzministerium geliefert. Mit dem Ergebnis kann die ULC nur bedingt einverstanden sein.

Das neue System, das vergangene Woche von Finanzministerin Yuriko Backes und Horesca-Generalsekretär François Koepp präsentiert wurde, soll moderner und flexibler sein und den Nutzern von Essensgutscheinen mehr Kaufkraft bieten. Was an sich gut klingt, hat aber gleich mehrere Haken – angefangen bei der vollständigen Digitalisierung der „Chèques-repas“.

Essensgutscheine in digitaler Form sind nicht neu. Viele Arbeitnehmer benutzen heute bereits Karten- oder App-Lösungen, was durchaus praktische Vorzüge hat – vor allem auch, weil man per Karte oder App auch kleinere Beträge bezahlen kann, ohne dass es dadurch Diskussionen um Differenzbeträge oder die Rückerstattung von Geld gibt.

Den Aussagen von Yuriko Backes und François Koepp zufolge scheint die zum 1. Januar 2024 geplante vollständige Digitalisierung aber vor allem ein Ziel zu haben, und zwar die komplette Überwachung des Systems. „Auch wenn die ULC den Standpunkt vertritt, dass die Essensgutscheine nur für ihren eigentlichen Zweck, also das Bezahlen von Mahlzeiten oder Lebensmitteln, verwendet werden sollen, darf es nicht zu einer schon allein aus Datenschutzgründen bedenklichen Durchleuchtung der Verbraucher kommen“, so ULC-Präsident Nico Hoffmann. „Welche Lebensmittel die Nutzer mit ihren Essensgutscheinen kaufen, geht niemanden etwas an, weder die Regierung noch die Horesca. Wir fordern daher die Abkehr von diesen geplanten Kontrollen beziehungsweise den Erhalt der Papierschecks – insbesondere für all jene Menschen, die nicht zum gläsernen Bürger degradiert werden wollen.“

Anstatt alle Empfänger von Essensgutscheinen unter Generalverdacht zu stellen und permanent zu überwachen, sollte die Regierung nach Auffassung der ULC über andere Kontrollmöglichkeiten nachdenken, um eventuellen Missbrauch des Systems festzustellen. Eine auch aus Datenschutzgründen unbedenkliche Methode wären regelmäßige Testkäufe in Supermärkten, die bei Verstößen entsprechend sanktioniert werden sollten.

Auch die von der Finanzministerin versprochene gestärkte Kaufkraft ist allenfalls theoretischer Natur. Von der geplanten Erhöhung des Scheckwerts auf 15 Euro profitieren schließlich nur jene Mitarbeiter, deren Arbeitgeber bereit sind, die teureren Schecks zu bezahlen. „Für all jene, die auch ab 2024 Essensgutscheine über 10,80 bzw. 8,40 Euro beziehen, ist zu befürchten, dass ihre Kaufkraft sogar schwindet, da mancher Gastronomiebetrieb seine Preise zumindest teilweise an den höheren Scheckwert anpassen dürfte“, so Nico Hoffmann.

Mitgeteilt von der ULC am 14. Juni 2023