Die ULC ist enttäuscht über die Stellungnahme des Staatsrats zum Gesetzentwurf 7650


Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) ist enttäuscht über die Stellungnahme des Staatsrats zum Gesetzentwurf 7650, und zwar vor allem deshalb, weil der Staatsrat insbesondere die innovative Philosophie des Gesetzentwurfs in Bezug auf die aus dem Staatshaushalt finanzierte außergerichtliche Streitbeilegung „zerstört“, indem er dem von den Arbeitgeberkammern formulierten Einspruch folgt.

In seiner sehr späten Stellungnahme vom 20. Juni zum Gesetzentwurf 7650 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Sammelklagen, die am 25. Juni in Kraft treten sollte, äußerte der Staatsrat zahlreiche formale Einwände, so dass der Vorschlag vor der Verabschiedung und dem Inkrafttreten grundlegend überarbeitet werden muss. Luxemburg und andere Mitgliedstaaten missachten somit den Vorrang und die Wichtigkeit des EU-Rechts.

Die ULC begrüßte insbesondere das innovative Modell des Regierungsvorschlags mit dem versucht wird, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien durch ein Ad-hoc-Verfahren zu fördern, nachdem das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entschieden hat, die im Namen einer Vielzahl von Verbrauchern eingereicht wurde, die durch die gleiche Praxis eines in unserem Land ansässigen oder auf unser Land ausgerichteten Unternehmens geschädigt wurden.

Der Staatsrat stellt diese „wichtige rechtliche Neuerung fest, die darin besteht, dass die Parteien einer Sammelklage eine Schlichtungsphase durchlaufen müssen. Die Autoren weisen darauf hin, dass im Interesse der Parteien und der betroffenen Verbraucher die gütliche Beilegung von Streitigkeiten insbesondere durch einen neuen Mechanismus zur außergerichtlichen Beilegung von kollektiven Rechtsstreitigkeiten gefördert wird.“  

Tatsächlich wird keine Verpflichtung zur Mediation vorgeschlagen, sondern lediglich die Verpflichtung, sich über die Vorteile eines solchen Verfahrens zu informieren, bevor man vor Gericht weitermacht.

In Bezug auf die Finanzierung hat die ULC in einer ihrer fünf Stellungnahmen tatsächlich vergeblich gefordert, eine finanzielle Unterstützung vorzusehen, die über die staatliche Finanzierung der Vermittler hinausgeht. Sollte der Vorschlag sein ursprüngliches Modell der außergerichtlichen Streitbeilegung (mit zugelassenen Mediatoren) aufgeben und sich, wie von den Arbeitgeberkammern gefordert, mit dem allgemeinen Recht begnügen, wird es keine Anreize für eine Mediation geben, die von Natur aus teuer und unsensibel gegenüber den Besonderheiten des Verbraucherrechts ist. Der bestehende Verbrauchermediator, der ebenfalls vom Staat finanziert wird, befasst sich nicht mit kollektiven Streitigkeiten.

Dann wird sich die zukünftige Sammelklage in Luxemburg in den Windungen langer und sehr kostspieliger Gerichtsverfahren (Anwälte, Sachverständige, ...) mit wenigen Entscheidungen verlieren, wie es heute leider in Belgien und Frankreich der Fall ist, die bereits über Gesetze verfügen, die vor der europäischen Harmonisierungsrichtlinie erlassen wurden. Der Regierungsentwurf wollte gerade die Schwachstellen der Nachbarländer beseitigen und die außergerichtliche Streitbeilegung für beide Streitparteien so verlockend wie möglich machen.

Mitgeteilt von der ULC am 21. Juni 2023