Die ULC begrüßt den Gesetzentwurf zur Fusionskontrolle, hat aber einige Vorbehalte


Luxemburg ist das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über Vorschriften zur präventiven Fusionskontrolle verfügt, die darauf abzielen, den Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher zu schützen, indem die Wettbewerbsbehörde mit einer Kontrollbefugnis ausgestattet wird, die auf der vorherigen Anmeldung bedeutender Fusionsvorhaben beruht.

Die ULC begrüßt daher die Vorlage eines Gesetzentwurfs im nationalen Recht, der sich an den seit langem geltenden Regelungen auf europäischer Ebene und in den Nachbarländern orientiert.

Bei der Anwendung des künftigen Gesetzes durch die Wettbewerbsbehörde müssen die neuen Entwicklungen und Prioritäten im Wettbewerbsbereich berücksichtigt werden. Die ULC erinnert daran, dass die Europäische Kommission bestrebt ist, die Wettbewerbspolitik zu nutzen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und einer digitalen Wirtschaft zu fördern, die dem Druck der großen Konzerne im Namen des „globalisierten Wettbewerbs“ standhält. Bei der Fusionskontrolle muss den Netzwerkeffekten und der Konsolidierung von „Big Data“ mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Darüber hinaus wird die Frage der Beweislastumkehr von der Wettbewerbsbehörde aufmerksam verfolgt werden müssen, das heißt, dass es künftig den fusionierenden Unternehmen obliegt, nachzuweisen, dass der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird. Auch das tatsächliche Marktverhalten der Verbraucher („behavioural economics“) sowie der Schutz von Verbrauchergruppen, die angesichts der zunehmenden Komplexität der Wirtschaft, insbesondere im Finanz-, Energie- und Telekommunikationssektor, besonders gefährdet sind, müssen die Fusionskontrolle leiten.

Die ULC äußert große Vorbehalte gegenüber der geplanten Ausnahmeregelung, die verhindern soll, dass die nationale Fusionskontrolle zu einem potenziellen Hindernis für eine mögliche Rettung bestimmter Unternehmen im Finanz- oder Versicherungssektor wird. Als Notfälle sollen unter anderem die Notwendigkeit gelten, die Interessen von Einlegern oder Investoren oder die Interessen von Versicherungsnehmern, Versicherten oder Begünstigten zu schützen. Es sei daran erinnert, dass die Entwicklung und die Praktiken des Bankensektors (hohe Gebühren, Schließung von Filialen usw.) die Interessen der Verbraucher, insbesondere der schwächsten Bevölkerungsschichten, erheblich beeinträchtigen. Im Versicherungsbereich war es eine große Genugtuung, dass der Wettbewerbsrat im Juni 2013 auf unsere Beschwerde hin die ACA und neun Versicherungsgesellschaften wegen eines illegalen Bonus/Malus-Kartells in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung verurteilt hat.

Die ULC warnt daher und ist besorgt, dass die Konzentration, die in diesen Bereichen leichter toleriert wird, die Interessen der Verbraucher weiter untergräbt.

Mitgeteilt von der ULC am 19. Juli 2023