Autofestival 2013: Wichtige Ratschläge und Warnungen der ULC (25/01/2013)


Anlässlich des Autofestivals 2013 rät die ULC allen am Kauf eines Neuwagens interessierten Verbrauchern, sämtliche Vertragsbedingungen vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags genauestens unter die Lupe zu nehmen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die ULC Ihnen, insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

- Die genaue Bezeichnung des zu bestellenden Wagens muss im Vertrag präzise vermerkt sein, inklusive aller Optionen und Ausstattungspakete.

- Eine präzise und verbindliche Lieferfrist muss angegeben sein.

- Der Kaufpreis muss genau angeben sein. Bei Inzahlungnahme Ihres alten PKWs ist darauf zu achten, dass sowohl der Betrag der Inzahlungnahme als auch der Kaufpreis des Neuwagens genau im Vertrag festgehalten werden.

- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine unzulässige Klausel enthalten. Darunter versteht man Vertragsbedingungen, mit denen der Verkäufer sich einseitige Vorteile zum Nachteil des Kunden einräumen will (Beispiel einer unzulässigen Klausel: der angegebene Liefertermin ist für den Händler unverbindlich). Solche Vertragsklauseln sind illegal.

- Im Autohaus unterschriebene Verträge unterliegen keinerlei Rücktrittsrecht, wie dies zum Beispiel bei Fernverkäufen der Fall ist.

- Wird der Autokauf durch ein Darlehen finanziert, so raten wir Ihnen dazu, eine Klausel auf Ihrem Bestellschein oder in Ihrem Kaufvertrag festhalten zu lassen die besagt, dass der Vertrag abgeschlossen wird unter der Voraussetzung, dass Sie einen Verbraucherkredit erhalten. Denn nur unter dieser Voraussetzung können Sie sicher sein, nicht vertraglich gebunden zu sein falls der erforderliche Kredit Ihnen nicht gewährt werden sollte.

Auch rät die ULC den Verbrauchern, die Bedingungen eines eventuellen Darlehensvertrags genau zu analysieren und auf den tatsächlichen Jahreszinssatz (TAEG) zu achten.

- Die ULC rät den Verbrauchern, sich vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags umfassend zu informieren und den Vertrag in allen Einzelheiten durchzulesen. Es kommt nämlich durchaus vor, dass der Verkäufer dem Verbraucher klarzumachen versucht, es handele sich bei dem zu unterzeichnenden Dokument nur um eine Formalität, um bei einem eventuellen Kauf spätere administrative Schritte zu vereinfachen.

Jedoch handelt es sich hierbei meistens um ein Bestellformular welches, sobald es unterschrieben ist, zum richtigen Kaufvertrag wird und somit auch verbindlich ist.

Sollte der Kunde seine Meinung im Nachhinein ändern und diesen Vertrag auflösen wollen, kann der Verkäufer Schadensersatzforderungen geltend machen.

Für alle weiteren Informationen steht die ULC allen Verbrauchern gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 496022-1.

Mitgeteilt von der ULC am 25.1.2013