KONFERENZ mit dem Europaabgeordneten Georges Bach


Zum Thema: Überarbeitung der Fluggastrechte: „Den Verbraucher in den Mittelpunkt stellen“


Am 27. Februar 2014 fand eine ULC-Konferenz zum Thema der Rechte von Flugpassagieren statt. Gastredner war der Europadeputierte Georges Bach.

Die europäische Kommission hatte einen Richtlinienvorschlag erarbeitet mit dem Ziel, die Schadensersatzbeträge zu bestimmen, welche Flugpassagieren europaweit bei Verspätungen beziehungsweise Annullierungen von Flügen zustehen. Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge waren dem europäischen Parlament, beziehungsweise dessen Transportausschuss, jedoch zu sehr industriefreundlich. Unter Federführung des Europadeputierten Georges Bach, der auch Berichterstatter der Vorlage des EU-Parlamentes ist, wurden diese Vorschläge verbraucherfreundlich abgeändert. So wurden die Schadensersatzbeträge erhöht welche den Flugpassagieren zukommen. Auch umrahmt der vom EU-Parlament abgeänderte Richtlinienvorschlag präzise die Bedingungen, unter denen diese Schadensersatzsätze erfallen. Georges Bach betonte, dass die Fluggesellschaften verpflichtet werden bereits vor der geplanten Abflugzeit die Passagiere über etwaige Verspätungen zu informieren und sich bereits 30 Minuten nach geplanter Abflugzeit um die Passagiere zu kümmern.

Bei längeren Verspätungen beziehungsweise Annullierung eines Fluges sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die Passagiere auf ihre Kosten unterzubringen und ihnen selbstverständlich einen anderen Flug anzubieten.

Der Vorschlag des europäischen Parlamentes wird nunmehr dem europäischen Ministerrat vorgelegt und anschließend werden Verhandlungen zwischen letzterem und dem EU-Parlament eröffnet. Georges Bach betonte, dass er anlässlich dieser Verhandlungen auf die Wahrung der Passagierrechte pochen wird.


Mitgeteilt von der ULC am 28.02:2014