Die ULC begrüsst die Lebensmittelinformationsverordnung, fordert aber Nachbesserungen


Seit letztem Samstag ist die Lebensmittelinformations-Verordnung, welche die EU bereits im Oktober 2011 beschlossen hat, in Kraft. Den Herstellern wurde eine lange Übergangsfrist gewährt, die ihnen die Umstellung erleichtern sollte. Die Verordnung löst alle nationalen Gesetze in diesem Bereich ab.

Allerdings: aus der sogenannten „Lebensmittel-Ampel“, für die sich auch die meisten Verbraucherverbände in Europa eingesetzt hatten, wurde nichts. In den Farben Rot, Gelb und Grün wäre auf der Vorderseite einer Verpackung ersichtlich gewesen, ob das Produkt ernährungstechnisch bedenklich oder unbedenklich ist. Die Hersteller waren gegen diese Lösung, jedoch auch viele Regierungen. Argument: die Ampel ist wissenschaftlich nicht fundiert da die Schwellenwerte willkürlich bestimmt sind.

In zwei Jahren jedoch wird eine ausführliche Nährwerttabelle Pflicht. Kalorien, Kohlenhydrate, der Zucker extra, müssen ausgewiesen werden. In der Zutatenliste welche jetzt bereits obligatorisch ist, müssen potentielle Allergene aufgeführt werden: Weizenmehl, Sojamehl, Laktose, Nüsse…. Die neue Kennzeichnung setzt den Verbraucher in die Lage, zu vergleichen. Die ULC ihrerseits fordert die Konsumenten auf, dies auch zu tun, nicht nur um Preise zu vergleichen, sondern im Interesse ihrer Gesundheit.

Die Verbraucher werden im Übrigen feststellen, dass Lebensmittel verschiedene Produkte enthalten, von denen sie bislang nichts wussten, zum Beispiel Karottensaft im Jogurt.

Auch moniert die ULC die festgelegte Mindestschriftgrösse. Die Angaben müssen in einer Schrittgröße von mindestens 1,2 mm, bezogen auf die Größe der Kleinbuchstaben, unter Berücksichtigung von Kontrast und Schrift gemacht werden. Für so manchen Verbraucher wird es immer noch schwierig sein, das Aufgedruckte zu entziffern.

Bei unverpackter Ware (beim Metzger, Bäcker..) muss übrigens auch auf potentiell kritische Bestandteile hingewiesen werden.

Letztlich: die Gesundheitsbehörden müssen über das nötige Personal verfügen, um die Einhaltung der Auszeichnungsvorschriften effektiv kontrollieren zu können und gegebenenfalls Sanktionen auszusprechen.



Mitgeteilt von der ULC am 15. Dezember 2014