Erweb oder Bau einer neuen Immobilie: Informationen und wichtige Ratschläge


Jedes Jahr erhält der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) Tausende von Anfragen und Informationsersuchen zu Problemen in Bezug auf den Erwerb oder Bau einer Immobilie.

Ob es dabei um den Umfang der Konsumentenpflichten oder den Umfang der Pflichten der verschiedenen Gewerbe geht: Zahlreiche Probleme ließen sich vermeiden, wenn die Konsumenten die ihnen vorgelegten Verträge oder Vertragsentwürfe besser verstehen würden, bevor sie sich rechtlich binden.

Wer seine Rechte kennt, kann zudem bessere Vertragsbedingungen mit einem Bauträger oder Immobilienmakler aushandeln.

Ausgehend von konkreten Fragen und Problemen, die uns regelmäßig unterbreitet werden, möchte die ULC im Folgenden jedem interessierten Käufer von Wohneigentum die zur Vermeidung der häufigsten Fehler erforderlichen Informationen geben.

Die Ratschläge unterscheiden sich je nach Art des Erwerbs und Art der Immobilie:

  • Nach Art des Erwerbs: Hier gelten unterschiedliche Vorschriften, je nachdem, ob man eine neue Immobilie bauen lassen bzw. kaufen möchte und dazu einen Bauvertrag abschließt bzw. einen Verkauf auf Teilzahlungsbasis je nach erreichtem Bauzustand vereinbart oder ob man eine Bestandsimmobilie auf Grundlage eines klassischen Kaufvertrags erwirbt.
  • Nach Art der Immobilie: Der Erwerb einer Wohnung impliziert eine zugehörige Eigentümergemeinschaft. Einige Ratschläge zum Thema Eigentümergemeinschaft erscheinen hilfreich.

Die Broschüre, die mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz herausgegeben wurde, ist am Hauptsitz der ULC (55, rue des Bruyères, L-1274 Howald) gegen einen Unkostenbeitrag von 5 € erhältlich.
ULC-Mitglieder erhalten ihr Exemplar kostenlos per Post auf Anfrage unter der Telefonnummer 49 60 22-202 oder 49 60 22-402.