Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt im Ausland


Vorwort
Der Luxemburger Verbraucherverband und die Arbeitnehmerkammer haben beschlossen, ihre Veröffentlichung über die Rechte ihrer Mitglieder und luxemburgischer Staatsangehöriger im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung neu aufzulegen.
Die freie Arztwahl durch den Versicherten sowie die Kostenübernahme der medizinischen Dienstleistungen stellen zwei Hauptpfeiler des Gesundheitswesens in Luxemburg dar.
Die nationalen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches wurden in den letzten 20 Jahren des Öfteren vom Europäischen Gerichtshof zugunsten des Versicherten ausgelegt, um ihm zu ermöglichen, auf medizinische Dienstleistungen im europäischen Ausland zurückzugreifen.
Auch wenn die inhaltliche Gestaltung der Sozialversicherungsgesetzgebung weiterhin Bestandteil nationaler Entscheidungsgewalt ist, müssen die Mitgliedstaaten dennoch den Geltungs- und Anwendungsvorrang der europäischen Gesetzesbestimmungen respektieren.
Diese Veröffentlichung, die auch auf der gültigen europäischen Rechtsprechung gründet, soll dem Versicherten ermöglichen, Antworten auf viele Fragen zu erhalten, wie beispielsweise:
• Wann muss der Versicherte eine Genehmigung bei seiner zuständigen Krankenkasse einholen, bevor er sich im Ausland behandeln lässt?
• Welcher Versicherungsträger übernimmt die Behandlungskosten zu welchen Bedingungen oder Tarifen?
• Über welche Einspruchsmöglichkeiten und Rechtsmittel verfügt der Versicherte, wenn ihm eine Genehmigung oder Kostenübernahme versagt wird?
Dem Versicherten sei allerdings geraten, sich in jedem Fall im Vorfeld bei seinem Versicherungsträger über die Vorgehens- und Verfahrensweise zu informieren.