Meine Rechte als Reisender in Europa


Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs verteidigt seit langem die Interessen der Verbraucher und bietet ihren Mitgliedern Information, Rechtsschutz, Verteidigung und Vertretung bei den öffentlichen Instanzen.

Die ULC nimmt sich seit langem der bei Reisen entstehenden Probleme an.

Zusammen mit den Vertretern der Reiseveranstalter (SAVL und GAVL) hat sie die „Commission Luxembourgeoise des Litiges de Voyages“ (CLLV) eingerichtet, bei der die Verbraucher ihre Beschwerden bezüglich ihrer Reisen ins Ausland einreichen können.

Die Broschüre „Meine Rechte als Reisender in Europa“, welche unter Zusammenarbeit der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) und der Arbeitnehmerkammer (CSL) entstand, hat als  Ziel, den Verbrauchern ihre Rechte und Pflichten bei Reisen in und durch Europa zu erläutern. Sie veranschaulicht Reisenden einerseits die Vorzüge der Freizügigkeit in Europa und informiert sie andererseits über die spezifischen Verbraucherrechte und –pflichten in Bezug auf Flug- Zug- Schiff- und Busreisen.

Reisen innerhalb von Europa wurde in den letzten Jahren zusehends erleichtert durch die Vereinfachung der Grenzformalitäten (Schengen Abkommen)  und auch durch die gemeinsame, einheitliche Währung sowie die gegenseitige Anerkennung gültiger Führerscheine und die Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen über Versicherungsschutz. Im EU-Ausland allerdings sollte sich der Reisende rechtzeitig vor Antritt seiner Reise über die Rechtslage informieren.

Europareisende profitieren außerdem vom europaweit gültigen Verbraucherschutz in Bezug auf die Sicherheit und die Kennzeichungspflicht der Produkte.

Desweiteren sind in der Veröffentlichung die einschlägigen Bestimmungen dargestellt, welche zum Schutz der Passagierrechte für Europareisende per Flug, Bahn, Bus oder Schiff bestehen, sowie die Erfordernisse, die bei Pauschalreisen zu beachten sind.

Der Verbraucher erhält dann zum Schluss alle wichtigen Informationen zu seinen Beschwerdemöglichkeiten und den gerichtlichen Vorgehensweisen.

Unser ausdrücklicher Dank gilt dem Autor, Anwalt Patrick Goergen.