Kategorie Nachbarschaftsangelegenheiten


Achtung

Die ULC unterrichtet ihre Mitglieder, dass sie nicht für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig ist.

Nachbarschaftsstreitigkeiten fallen nicht in den Verbraucherschutzbereich, da es sich nicht um Streitigkeiten zwischen privaten Endverbrauchern und Gewerbetreibenden (Verkäufer, Unternehmer, Versicherungen, Banken und andere Dienstleister) handelt.

Die nachfolgenden Fragen und Antworten dienen daher nur zur Information.


Im Jahr 2006 habe ich mit der mündlichen Einwilligung meines Nachbarn eine Hecke angepflanzt ; diese Hecke verläuft in einem Meter Entfernung von der Grundstücksgrenze. Die Hecke ist heute über zwei Meter hoch. Jetzt habe ich erfahren, dass mein Nachbar sein Haus verkaufen will. Ich frage mich, ob der neue Nachbar mich dazu zwingen kann, die Hecke auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von zwei Metern zurückzuschneiden ? Wie kann ich dem vorbeugen und verhindern, dass ich zum Rückschnitt der Hecke gezwungen werde ? 21/02/2012

Antwort von ULC

Mein Nachbar hat viele Bäume und Sträucher auf seinem Grundstück angepflanzt, und einige davon überschreiten die Höhe von 2 m. Ich frage mich, ob ich meinen Nachbarn dazu zwingen kann, seine Bäume auf eine maximale Höhe von 2 Metern zurückzuschneiden, oder ob ich das aus Gründen irgendeiner Verjährung nicht tun kann? Wenn es eine solche Verjährung gibt, ab welchem Zeitpunkt läuft diese dann? 21/02/2012

Antwort von ULC