Success stories

Das Mitglied, das keine « Sohle für seinen Fuß » fand !

Unser Mitglied ließ dem Fachmann keine Chance zur Nachbesserung der zu dicken orthopädischen Einlagen und bezahlte die Rechnung vorbehaltlos – ein Zeichen der Annahme. Dank der ULC konnten die Parteien dennoch einvernehmlich versöhnt werden.
05 Dezember 2025
©Med_Ved/shutterstock.com

Sobald er seine neuen, maßgefertigten orthopädischen Einlagen erhielt, fand unser Mitglied sie zu dick. Er machte seinem Unmut beim Fachmann Luft, schickte sie diesem zurück und sagte den vorgesehenen Nachsorgetermin ab. Der Podologe erklärte, dass gerade dieser Nachsorgetermin dazu dient, die Eigenschaften der Einlagen wie Länge, Breite und Dicke bei Bedarf anzupassen. Unser Mitglied hatte kein Vertrauen mehr und widersetzte sich der Herstellung der Konformität.

Der Fachmann sah die Sache jedoch anders und drohte seinem Kunden mit einer Klage vor dem Friedensgericht. In Panik beglich unser Mitglied die noch ausstehende Rechnung. Leider für ihn galt hier die Regel, dass Zahlung Annahme bedeutet. Außerdem hatte er der Gegenpartei nicht die Möglichkeit gelassen, die Situation zu bereinigen. Es verstand sich daher von selbst, dass die in dieser Angelegenheit vorliegenden Elemente absolut nicht zugunsten unseres Mitglieds sprachen, das sich der Unannehmlichkeiten der Situation bewusst war.

Nichtsdestotrotz versuchte die ULC ihr Glück, indem sie auf den praktisch unbrauchbaren Charakter des Einlagenpaares hinwies und die Notwendigkeit hervorhob, die Differenzen zwischen den Parteien außergerichtlich beizulegen. Der Fachmann bedauerte, dass keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Dennoch zeigte er sich recht entgegenkommend und erstattete den bezahlten Betrag zurück, womit er jeglichen Streit beendete. Unser Mitglied, das bei diesem Fachmann zwar keine „Sohle für seinen Fuß“ gefunden hatte, zeigte sich dennoch zufrieden mit dem durch unsere Dienste erzielten Ausgang.

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de Konsument N°8/2025

05-12-2025

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