An wen kann ich mich wenden?
Ihre Beschwerde betrifft :
Meine Beschwerde betrifft ein Unternehmen oder einen Händler mit Sitz in Luxemburg, was soll ich tun?
Die ULC ist dafür zuständig, Verbraucher bei ihren Beschwerden gegen in Luxemburg ansässige Unternehmen und Händler zu unterstützen.
Hier finden Sie eine Reihe von Hilfsmitteln, die Ihnen helfen sollen, Ihre Beschwerde schnell und einfach selbst vorzubereiten:
- Nutzen Sie unsere Musterbriefe
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie im Recht sind?
- Durchsuchen Sie unsere Publikationen im jeweiligen Themenbereich nach Informationen über Ihre Rechte, einige davon sind auch für Nichtmitglieder zugänglich: Themen .
- Besuchen Sie auch die Website guichet.public.lu in der Rubrik „Verbraucherschutz“ oder die Website der Direktion für Verbraucherschutz.
Benötigen Sie weitere Informationen oder die Hilfe eines Beraters?
Sie sind Mitglied der ULC :
Wenden Sie sich während einer telefonischen Sprechstunde an unsere Rechtsabteilung (unter +352 49 60 22-1 ) oder senden Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Anliegen per E-Mail an info@ulc.lu.
Sie sind noch kein ULC-Mitglied:
- Wenden Sie sich während einer telefonischen Sprechstunde an unsere Abteilung für Rechtsstreitigkeiten und nehmen Sie Ihre kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch.
- Sie haben bereits Ihre kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen und benötigen weitere Hilfe? Werden Sie Mitglied und erhalten Sie vollen Zugang zu unseren Publikationen und persönliche Unterstützung durch unsere Rechtsabteilung.
Gut zu wissen:
In bestimmten Bereichen gibt es auch „Stellen für die außergerichtliche Streitbeilegung“ (kurz „AS-Stellen“): Diese Stellen sind nicht befugt, Ihnen Ratschläge zu erteilen, sind aber dafür zuständig, Ihre Anträge auf Vermittlung/Schlichtung nach bestimmten Verfahren zu bearbeiten.
Meine Beschwerde betrifft ein Unternehmen oder einen Händler, der in einem anderen EU-Land ansässig ist: Was soll ich tun?
Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (abgekürzt „EVZ“) ist zuständig für die Unterstützung und Information von Verbrauchern im Bereich des europäischen Verbraucherrechts und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten.
Sie sind Mitglied der ULC :
Wenn Sie sich an die ULC wenden, werden wir Ihren Fall nicht innerhalb der ULC bearbeiten, sondern Sie um Ihre Zustimmung bitten, den Fall an das CEC weiterzuleiten, sowie um Ihre Zustimmung, dass die ULC vom CEC Informationen über die Weiterverfolgung und den Ausgang Ihres Falls erhält.
Unabhängig davon, ob Sie sich direkt an das EVZ oder zuerst an die ULC gewandt haben, wird der Fall im Falle eines Scheiterns der Schlichtung, wenn ein Gerichtsverfahren angebracht und notwendig ist, mit Ihrer Zustimmung (erneut) an die ULC weitergeleitet, um zu beurteilen, ob Sie für eine finanzielle Beteiligung der ULC an den Anwaltskosten und -honoraren in Frage kommen (Richtlinien für die Abteilung für Rechtsstreitigkeite).
Sie sind noch kein Mitglied der ULC :
Sie können sich direkt an das ULC wenden, ihre Intervention ist kostenlos. Im Falle eines Scheiterns der Schlichtung haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung der ULC an den Anwaltskosten und -honoraren, wenn sich ein Gerichtsverfahren als zweckmäßig und notwendig erweist.
Meine Beschwerde betrifft eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, was soll ich tun?
Die ULC ist dafür zuständig, Verbraucher bei Beschwerden gegen in Luxemburg ansässige Banken und andere Finanzinstitute zu unterstützen.
Hier finden Sie eine Reihe von Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Beschwerde einfach und schnell selbst vorzubereiten:
- Durchsuchen Sie unsere Veröffentlichungen im Themenbereich "Bankdienstleistungen", von denen einige auch für Nichtmitglieder zugänglich sind: Link zum Themenbereich "Bankdienstleistungen".
- Besuchen Sie auch die Website guichet.public.lu in der Rubrik "Verbraucherschutz" (https://guichet.public.lu/fr/citoyens/justice/protection-consommateur.html ) oder die Website der Direktion für Verbraucherschutz ( https://mpc.gouvernement.lu/fr/dossiers.html )
- , oder die Website der CSSF ( https://www.cssf.lu/fr/protection-des-consommateurs/ ).
Benötigen Sie weitere Informationen oder die Hilfe eines Beraters?
Sie sind Mitglied der ULC :
Kontaktieren Sie unsere Rechtsabteilung während einer telefonischen Sprechstunde ( unter +352 49 60 22- 1) oder senden Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Anliegen per E-Mail an info@ulc.lu.
Sie sind noch kein ULC-Mitglied:
- - Kontaktieren Sie unsere Rechtsabteilung während einer telefonischen Sprechstunde ( unter +352 49 60 22-1 ) und nehmen Sie Ihre kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch.
- Sie haben bereits Ihre kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen und benötigen weitere Hilfe? Werden Sie Mitglied und erhalten Sie vollen Zugang zu unseren Publikationen und persönliche Unterstützung durch unsere Rechtsabteilung:werden Sie Mitglied.
ULC-Mitglied oder Nicht-Mitglied :
- Sie haben bereits selbst oder über die ULC eine schriftliche Beschwerde an den für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Direktor des betreffenden Finanzinstituts gerichtet und innerhalb eines Monats nach Absendung Ihrer Beschwerde weder eine zufrieden stellende Antwort noch eine Empfangsbestätigung erhalten?
Sie möchten sich an eine Stelle wenden, die speziell für den Finanzbereich zuständig ist?
Die CSSF ist dafür zuständig, Beschwerden von Kunden (natürliche und juristische Personen) über die ihrer Aufsicht unterliegenden Gewerbetreibenden (Banken, Gewerbetreibende des Finanzsektors, Wertpapierfirmen, spezialisierte Gewerbetreibende des Finanzsektors, unterstützende Gewerbetreibende des Finanzsektors, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute usw.) entgegenzunehmen und als Vermittler zu fungieren, um eine gütliche Beilegung dieser Beschwerden anzustreben.
Um Ihre Beschwerde bei der CSSF einzureichen: https://www.cssf.lu/fr/reclamations-clientele/
Meine Beschwerde betrifft eine Versicherung, was soll ich tun?
Die ULC ist zuständig für die Unterstützung von Verbrauchern bei Beschwerden gegen Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Luxemburg.
Hier finden Sie eine Reihe von Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Beschwerde schnell und einfach selbst vorzubereiten:
- - Durchsuchen Sie unsere Veröffentlichungen im Thema "Versicherungen" nach Informationen über Ihre Rechte, einige sind auch für Nichtmitglieder zugänglich
- Besuchen Sie auch die Website guichet.public.lu in der Rubrik "Verbraucherschutz", " (https://guichet.public.lu/fr/citoyens/justice/protection-consommateur.html ) oder die Website der Direktion für Verbraucherschutz (https://mpc.gouvernement.lu/fr/dossiers.html ).
Benötigen Sie weitere Informationen oder die Hilfe eines Beraters?
Sie sind Mitglied der ULC :
Wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung während einer telefonischen Sprechstunde ( unter +352 49 60 22-1) oder senden Sie Ihre Unterlagen mit Ihrer Forderung per E-Mail an info@ulc.lu.
Sie haben bereits selbst oder über die ULC eine schriftliche Beschwerde an die Versicherungsgesellschaft gerichtet und keine zufriedenstellende Antwort erhalten?
Möchten Sie sich an eine Stelle wenden, die speziell für den Versicherungsbereich zuständig ist?
- Von der Association des Compagnies d'Assurances et de Réassurances (ACA) und der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) wurde eine Instanz mit der Bezeichnung "Ombudsmann für Versicherungen" eingerichtet, um außergerichtliche Lösungen für Versicherungsstreitigkeiten zu finden. Der "Versicherungs-Ombudsmann" ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ("AS"), die für Versicherungsstreitigkeiten zwischen in Luxemburg ansässigen Versicherungsgesellschaften und in Luxemburg oder einem anderen Staat der Europäischen Union ansässigen Verbrauchern zuständig ist.
Um Ihre Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen einzureichen: https://www.aca.lu/fr/mediation/saisir-le-mediateur/ - Das Commissariat aux Assurances ist auch für die Entgegennahme von Beschwerden natürlicher Personen zuständig, die zu Zwecken handeln, die nicht in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen, und die sich auf Versicherungsverträge beziehen, die von natürlichen oder juristischen Personen, die seiner Aufsicht unterliegen, abgeschlossen oder vermittelt wurden.
So reichen Sie Ihre Beschwerde beim Kommissariat für Versicherungen ein: https://www.caa.lu/fr/consommateurs/resolution-extrajudiciaire-des-litiges
Meine Beschwerde betrifft einen Reisedienstleister (Reisebüro, Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotelier, ...), was soll ich tun?
Die ULC ist dafür zuständig, Verbraucher bei Beschwerden gegen in Luxemburg ansässige Reisedienstleister zu unterstützen.
Hier finden Sie eine Reihe von Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Beschwerde einfach und schnell selbst vorzubereiten :
- Durchsuchen Sie unsere Veröffentlichungen im Thema "Reisen" nach Informationen über Ihre Rechte, einige sind auch für Nichtmitglieder zugänglich
- Besuchen Sie auch die Website guichet.public.lu in der Rubrik "Verbraucherschutz", " (https://guichet.public.lu/fr/citoyens/justice/protection-consommateur.html) oder die Website der Direktion für Verbraucherschutz (https://mpc.gouvernement.lu/fr/dossiers.html).
Ist der Anbieter im Ausland ansässig? Siehe "Ihre Beschwerde betrifft: "Ein Unternehmen / ein Händler mit Sitz in einem anderen Land der Europäischen Union".
Benötigen Sie weitere Informationen oder die Hilfe eines Beraters?
Sie sind Mitglied der ULC :
Kontaktieren Sie unsere Rechtsabteilung während einer telefonischen Sprechstunde ( unter +352 49 60 22-1) oder senden Sie Ihre Unterlagen mit Ihrer Forderung per E-Mail an info@ulc.lu.
Sie haben bereits selbst oder über die ULC eine schriftliche Beschwerde an den Gewerbetreibenden gerichtet und keine zufriedenstellende Antwort erhalten?
Sie möchten sich an eine Stelle wenden, die speziell für den Reisebereich zuständig ist?
- Eine Instanz mit der Bezeichnung "Luxemburgische Kommission für Reisestreitigkeiten", kurz "CLLV", wurde von der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) und der Union luxembourgeoise des agents de voyages eingerichtet, um außergerichtliche Lösungen für Reisestreitigkeiten zu finden.
Die " CLLV" ist auf der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste der Organisationen für die außergerichtliche Streitbeilegung (AS) eingetragen.
Um Ihre Beschwerde beim CLLV einzureichen oder Informationen über dessen Zuständigkeit zu erhalten, CLLV.
Meine Beschwerde betrifft eine Behörde (Ministerium, staatliche oder kommunale Verwaltung) / eine öffentliche Einrichtung, was soll ich tun?
Die ULC ist nicht befugt, Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Beziehungen zu den Behörden in Bezug auf Verwaltungsrechte zu helfen.
Die ULC ist außerdem nicht befugt, Ratschläge oder Informationen in Bezug auf das Verwaltungsrecht zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der betreffenden Verwaltung oder öffentlichen Einrichtung in Verbindung zu setzen.
Im Falle von Streitigkeiten empfehlen wir Ihnen, sich an die Dienste des Ombudsmanns zu wenden: https://www.ombudsman.lu/
Oder einen Rechtsanwalt ( https://www.barreau.lu/ ).
"In seiner Funktion als Bürgerbeauftragter des Großherzogtums Luxemburg nimmt der Ombudsmann Beschwerden über die Arbeitsweise der Verwaltungen des Staates und der Gemeinden sowie der öffentlichen Einrichtungen, die dem Staat und den Gemeinden unterstehen, entgegen.
So kann jeder Nutzer, der im Zusammenhang mit einer ihn betreffenden Angelegenheit der Ansicht ist, dass eine im vorstehenden Absatz genannte Behörde nicht gemäß den von ihr zu erfüllenden Aufgaben funktioniert hat oder gegen die geltenden Verträge, Gesetze und Verordnungen verstößt, durch eine individuelle schriftliche Beschwerde oder mittels einer mündlichen Erklärung an sein Sekretariat beantragen, dass die Angelegenheit dem Ombudsmann zur Kenntnis gebracht wird." siehe https://www.ombudsman.lu/FR/MGDL-001.php
Achtung: Die Einreichung einer Beschwerde beim Ombudsmann unterbricht nicht die Fristen für Verwaltungsbeschwerden und Rechtsstreitigkeiten.
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