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Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag fördern Sie unsere Arbeit, verleihen unseren Interventionen bei nationalen und europäischen öffentlichen Instanzen mehr Gewicht, um Ihre Rechte als Verbraucher zu verteidigen.
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Ich schreibe Ihnen bezüglich meiner Registrierung als Mitglied. Gestern habe ich mich online bei Ihrem Vereinigung angemeldet. Ich wollte wissen, ab wann ich Mitglied bin und wann ich Ihre Dienste in Anspruch nehmen kann?
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Zahlung und dauert bis zum Ende des Jahres und wird stillschweigend verlängert, bis Sie sie widerrufen.
Unser Mitgliedsbeitrag ist ein kalendarischer Beitrag.
Sie können alle unsere Leistungen ohne Wartezeit in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der Beteiligung an den Gerichtskosten, für die eine Karenzzeit gilt (unter anderem Bedingungen: cfr Vorschriften für die Rechtsabteilung).
Die Karenzzeit bezeichnet die Wartezeit, die ab dem 1 Tag der Mitgliedschaft verstrichen sein muss, bevor eine Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann, die der Karenzzeit unterliegt. Es handelt sich um eine Wartezeit von 6 Monaten bzw. 12 Monaten im Falle einer 2 erneuten Mitgliedschaft. Unsere finanzielle Beteiligung beträgt 50% (Kosten für Gerichtsgutachten und Anwaltshonorare) bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 €.
Ich habe mich als Mitglied angemeldet und meine Partnerin hat die Zahlung per Payconiq vorgenommen, leider haben wir unterschiedliche Namen und Adressen.
Wie können Sie die Zahlung mit meiner Anmeldung abgleichen?
Diese Zahlungsart hat für den Kunden den Vorteil der schnellen Abwicklung. Sie benötigen keine Überweisungsformulare mehr oder müssen die Zahlung nicht mehr in ihr Homebanking machen.
Wir tragen die Karte jedoch unter dem Namen des Payconiq-Kontoinhabers ein.
Bei der Anmeldung bei der ULC empfehlen wir Ihnen, beide Namen anzugeben, damit die Zahlung abgestimmt werden kann.
Sie können uns über die E-Mail-Adresse fichiermembres@ulc.lu oder telefonisch unter 496022-1 kontaktieren.
Ich habe mich gerade eben auf Ihrer Website angemeldet. Ist meine Mutter, die im selben Haushalt wohnt, durch dieses Abonnement abgedeckt?
Die Mitgliedskarte deckt den Kartenbesitzer sowie alle anderen Familienmitglieder ab, die im selben Haushalt leben UND finanziell von ihm abhängig sind. Familienmitglieder, die ein eigenes Einkommen beziehen, müssen sich selbst abonnieren.
Meine Eltern sind seit einigen Jahren Mitglied und ich wollte mich ebenfalls anmelden.
Bin ich unter ihrer Karte Mitglied oder muss ich ein neues Mitglied werden?
Solange Sie an derselben Adresse wohnen und Student oder einkommenslos sind, haben Sie Anspruch auf ihre Karte.
Wenn Sie nicht in eine dieser Kategorien fallen, müssen Sie ein eigenes Abonnement abschließen. Sie können jedoch vom Dienstalter Ihrer Eltern profitieren, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Umzug bzw. ab dem Tag, an dem Sie Ihr eigenes Einkommen beziehen, selbst ein eigenes Abonnement abschließen.
Ich habe mich gerade scheiden lassen und möchte die Karte unter meinem Namen weiterführen, ist das möglich?
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Urteil muss der Karteninhaber mit uns Kontakt aufnehmen und uns mitteilen, ob er die Kartennummer behalten möchte. Wenn der in unserer Datei angegebene Ehepartner ebenfalls Mitglied bleiben möchte, wird ihm eine neue Nummer zugeteilt, wobei er die gleichen Rechte behält.
Ich habe vor kurzem ein Abonnement abgeschlossen und Ihre Broschüre mit einem Dokument für Zusatzinformationen erhalten.
Bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren?
Was bringt es mir, wenn ich die Kontaktdaten meines Ehepartners und meiner Kinder hinzufüge?
Es steht Ihnen frei, diese Daten einzutragen, aber da unsere Karte eine Familie schützt, die unter demselben Dach lebt, ist es wichtig, diese Daten im Falle eines Rechtsstreits zu haben, um Ihre Kinder oder Ehepartner als Mitglieder zu identifizieren, die von unseren Dienstleistungen profitieren.
Wenn Ihre Kinder selbstständig werden oder im Fall einer Scheidung, können die in Ihrem Abonnement eingetragenen Personen weiterhin von denselben Vorteilen profitieren, wenn sie uns innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung ihrer Situation kontaktieren.
Ich habe gerade Ihr Schreiben erhalten, in dem Sie mich darüber informieren, dass mein Mitgliedsbeitrag fällig geworden ist.
Ich bin überrascht, da ich Ihr Angebot im Juni genutzt habe, um Mitglied zu werden.
Mein Beitrag sollte also bis Juni des nächsten Jahres gültig sein?
Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten, das dem Kalenderjahr entspricht (1. Januar bis 31. Dezember), unabhängig vom Zeitpunkt der Einzahlung durch jedes neue Mitglied.
Bei einem Besuch auf Ihrer Website habe ich festgestellt, dass Sie einen Mitgliederbereich haben. Wozu dient dieser?
Dieser Bereich ist für alle aktiven Mitglieder zugänglich, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Er wird Ihnen auf der Website der ULC zur Verfügung gestellt. Diese sichere, personalisierte und kostenlose Internetplattform ermöglicht es den Mitgliedern, Unterlagen in digitaler Form einzureichen. Dies ist besonders nützlich, um Unterlagen zu übermitteln, die zu umfangreich sind, als dass sie per E-Mail weitergeleitet werden könnten.
Wenn Sie sich einloggen, können Sie Ihre Daten einsehen, unsere Broschüren, Pressemitteilungen, ... ansehen und herunterladen.
Wie kann ich auf meinen persönlichen Bereich zugreifen? Ich werde nach meinem Benutzernamen und Passwort gefragt!
Können Sie mir Auskunft geben?
Sobald Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Begrüßungs-E-Mail, gefolgt von einer zweiten E-Mail, die Sie über die Anmeldung auf der ULC-Website informiert. Ihr Benutzername entspricht der E-Mail-Adresse, die Sie uns bei der Registrierung angegeben haben, und Sie erhalten ein sicheres Passwort.
Wir ziehen im Januar ins Ausland und stellen uns die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Mitgliedschaft bei Ihnen zu behalten, da wir dann nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sind.
Wenn Sie weiterhin in Luxemburg einkaufen oder Dienstleistungsverträge abschließen, kann sich die Mitgliedschaft für Sie lohnen:
Zwar werden grenzüberschreitende Fälle grundsätzlich an das EVZ Luxemburg (Europäisches Verbraucherzentrum) weitergeleitet, dessen Einschaltung keine Mitgliedschaft voraussetzt und kostenlos ist, aber die ULC-Mitgliedschaft bleibt im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens von Interesse.
Vor der Weiterleitung an das EVZ werden wir Sie um Ihre Zustimmung bitten sowie um Ihr Einverständnis, dass das EVZ seinen abschließenden Interventionsbericht bei Abschluss Ihrer Akte an die ULC weiterleitet. Sollte die Intervention des EVZ also nicht zu einer einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits führen, würde der Interventionsbericht des EVZ uns in die Lage versetzen, mit Ihnen als ULC-Mitglied über mögliche Folgemaßnahmen zu diskutieren, die sich nach dem Streitwert Ihres Falles richten. Sie könnten möglicherweise eine 50%ige Übernahme der Anwaltskosten in Anspruch nehmen, sofern die anderen Förderbedingungen erfüllt sind.
Das EVZ Luxemburg wird von der Europäischen Kommission, dem luxemburgischen Staat (Direktion für Verbraucherschutz) sowie der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) finanziell unterstützt.
Beachten Sie, dass Sie neben der Unterstützung durch die Rechtsabteilung der ULC als ULC-Mitglied auch von einer Reihe anderer Dienstleistungen profitieren (Informationen über Produkte und Dienstleistungen, Download von Broschüren, Musterverträgen, der Zeitschrift "De Konsument", Hilfe bei der Steuererklärung,...).
- Da meine Eltern seit vielen Jahren Mitglied sind, habe ich mich gefragt, ob es möglich ist, ihre Mitgliedschaft auf meinen Namen zu übernehmen?
- Ist es möglich, die Mitgliedschaft der Eltern zu übernehmen, wenn sie selbst nicht mehr Mitglied sein wollen oder nach deren Tod ?
- Ihre Eltern leben noch, sind aber damit einverstanden, das Abonnement auf Sie zu übertragen: Dafür benötigen wir ihre schriftliche Genehmigung.
- Ihre Eltern sind verstorben: Wir benötigen eine Sterbeurkunde, bevor wir dieses Abonnement in Ihren Namen umbenennen können.
Ich habe gerade festgestellt, dass ich seit mehreren Jahren keine Post mehr von Ihnen erhalte, bin ich nicht mehr Mitglied?
Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag für ein volles Jahr nicht zahlen, werden Sie von der Mitgliederliste gestrichen. Sie können unter bestimmten Bedingungen (z. B. Umzug oder Scheidung) ein Jahr zurückzahlen, ansonsten werden Sie neues Mitglied mit Wirkung ab dem Datum der Zahlung.
Ihr Dienstalter geht verloren.
Eine Karenzzeit von 6 Monaten gilt für jeden Antrag auf finanzielle Beteiligung an Gerichtskosten (unter anderem Bedingungen: cfr Vorschriften für die Rechtsabteilung).
Die Karenzzeit bezeichnet die Wartezeit, die ab dem 1 Tag der Mitgliedschaft verstrichen sein muss, bevor eine Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann, die der Karenzzeit unterliegt. Es handelt sich um eine Wartezeit von 6 Monaten bzw. 12 Monaten im Falle einer 2 erneuten Mitgliedschaft. Unsere finanzielle Beteiligung beträgt 50% (Kosten für Gerichtsgutachten und Anwaltshonorare) bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 €.
Infolge des Verlusts meines Arbeitsplatzes muss ich leider meine Ausgaben überdenken und möchte meinen Mitgliedsbeitrag aussetzen.
Gibt es einen Sondertarif für Personen, die bei ADEM angemeldet sind?
Wir haben keine Sondertarife.
Beachten Sie, dass Sie von Februar bis Juni bis zu drei Mahnungen erhalten und erst nach Ablauf dieser Frist streichen wir Sie als Mitglied von unserer Liste.
Wenn Sie sich in einer prekären Situation befinden, können Sie sich auch an den Sozialdienst Ihrer Gemeinde, Inter-Actions asbl oder La ligue des familles wenden.
Ich habe vor kurzem ein Abonnement abgeschlossen, weil ich den Eindruck hatte, dass ich eine Beratung brauche, aber nachdem ich mit Ihrem Kollegen gesprochen hatte, wurde klar, dass dies kein Bereich ist, in dem Sie tätig sind.
Kann ich meine kürzlich bezahlte Mitgliedschaft über Ihre Website zurückfordern?
Wir verstehen, dass Sie Ihre Mitgliedschaft rückgängig machen wollen, weil unser Vereinigung nicht befugt ist, Ihnen bei dem Problem zu helfen, mit dem Sie konfrontiert sind und für das Sie Ihre Mitgliedschaft angegeben haben.
Wir möchten Sie jedoch an alle Leistungen und Vorteile erinnern, die mit Ihrer Mitgliedschaft verbunden sind:
Die Mitgliedschaft beinhaltet*
- Informationen im Bereich des Verbraucher- und Mietrechts* (durch die Berater und Juristen der Rechtsabteilung (und/oder je nach Problematik durch Rechtsanwälte))
- individuelle und persönliche Unterstützung im Bereich Verbraucher- und Mietrecht* durch die Berater und Juristen der Abteilung für Rechtsstreitigkeiten
- Besichtigungen von Baustellen und Wohnungen sowie Beratungen durch technische Inspektoren
- 9 Ausgaben des Magazins „de Konsument“
- den Zugang zu allen Broschüren, Musterverträgen, die von der ULC herausgegeben werden
- die Schaltung von 4 kostenlosen Kleinanzeigen pro Jahr im Magazin
- die Bereitstellung von vergleichenden Produkttests 3-mal pro Monat oder 36-mal pro Jahr
- die Beratung durch Experten in Steuerfragen (Steuererklärung für natürliche Personen)
* Die ULC informiert, berät und verteidigt Verbraucher im Rahmen von Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Was ist ein Verbraucherrechtsstreit? Es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen einem privaten Endverbraucher und einem professionellen Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen (Händler, Handelsunternehmen), der seinen Ursprung in einem mit letzterem abgeschlossenen Vertrag hat (z. B. Abonnements, diverse Käufe, Bauvertrag, …) * Die ULC informiert, berät und verteidigt Mieter auch in Mietangelegenheiten. Die ULC beteiligt sich an den Kosten und Honoraren von Rechtsanwälten und Gerichtssachverständigen in diesen Bereichen zu 50 Prozent, unter bestimmten Grenzen und Bedingungen, nach vorherigem Intervenieren und Zustimmung der Rechtsabteilung der ULC. |
Beachten Sie, dass alle diese Dienstleistungen nicht nur dem Inhaber der Mitgliedskarte zur Verfügung stehen, sondern auch seinem Ehe- oder Lebenspartner sowie Kindern, die zum Haushalt gehören und noch kein eigenes Einkommen haben.
Beachten Sie auch, dass wir Ihnen in Fällen, in denen Sie Rechtsberatung in einem Bereich benötigen, der nicht in die Zuständigkeit der ULC fällt, eine kostenlose Beratung durch einen mit der ULC zusammenarbeitenden Anwalt anbieten können (sofern kein Interessenkonflikt vorliegt). Die Beratung findet in den Räumlichkeiten der ULC in Howald statt. Der Anwalt kann Ihnen bei dieser Gelegenheit unabhängig Informationen oder Ratschläge erteilen. Es handelt sich um eine rein informative Beratung, die von der ULC nicht weiterverfolgt wird.
Beachten Sie schließlich, dass Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag unsere Arbeit fördern und unseren Interventionen bei den nationalen und europäischen öffentlichen Instanzen zur Verteidigung Ihrer Rechte als Verbraucher mehr Gewicht verleihen.
Wir hoffen, dass wir Sie damit von der Nützlichkeit Ihrer Mitgliedschaft überzeugen konnten.
Wenn Sie trotz unseres Dienstleistungsangebots an Ihrem Antrag auf Aufhebung Ihrer Mitgliedschaft festhalten, bitten wir Sie, uns Ihre Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags per E-Mail/Post zu bestätigen.
Ich habe gerade eine Mahnung erhalten, in der ich aufgefordert werde, meinen Jahresbeitrag zu bezahlen. Ich möchte meine Mitgliedschaft nicht mehr verlängern, wie kann ich sie kündigen?
Sie müssen Ihre Mitgliedschaft kündigen, indem Sie uns einen Brief per Post oder eine E-Mail schicken, damit wir die Mitgliedschaft beenden können.
Telefonische Kündigungen können wir nicht akzeptieren.
Nach Erhalt des Schreibens wird Ihre Kündigung wirksam.
Wir haben eine Einzugsermächtigung unterschrieben und Sie haben mein Bankkonto diesen Monat belastet, aber leider hatte ich nicht erwähnt, dass ich nicht länger Mitglied bleiben möchte.
Können Sie den Mitgliedsbeitrag zurücküberweisen?
Ihr Antrag muss unbedingt schriftlich erfolgen und innerhalb von 8 Wochen nach dem Datum der Belastung Ihres Kontos eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Kündigung ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam.