Success stories

Den Mieter Schritt für Schritt in seinem Streitfall begleiten

Unser Tätigwerden in einem Dossier kann auch eine Begleitung des Antragstellers sein, statt eines direkten Eingreifens, das die Gegenseite in Verlegenheit brächte. So unterstützten wir ein Mitglied, das sich in einer besonders schwierigen Ausgangslage befand.
13 März 2026
©Faizal Ramli/shutterstock.com

Der folgende Fall verdankt seinen Status als Erfolgsgeschichte der regelmäßigen und lückenlosen Begleitung durch die ULC in jeder Phase eines Rechtsstreits zwischen einem unserer Mitglieder und dem Eigentümer seiner Wohnung. Systematisch wandte sich unser Mitglied vor jeder Reaktion oder Antwort an uns, um sich mit stichhaltigen Argumenten zu wappnen. Eine solche Vorgehensweise in einem so spezifischen Bereich wie dem Mietrecht ermöglicht es, angemessen zu reagieren und zugleich ein Ziel der Selbstschulung des Mieters zu verfolgen. Die so gewonnenen Informationen werden ihm künftig bei Bedarf mit Sicherheit nützlich sein. Mehrfach versuchte der Vermieter, den Auszug seines Mieters zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Dieser blieb standhaft und zögerte nicht, die Erhöhung der Miete sowie der geforderten Nebenkostenvorauszahlungen anzufechten. Für ihn kam es nicht in Frage, diesen Forderungen nachzukommen, solange die äußerst gravierende Feuchtigkeitsproblematik in der Wohnung fortbestand.

Wir haben uns bemüht, unserem Mitglied die notwendigen Schlüssel zum richtigen Verständnis der Abrechnungen der letzten beiden Geschäftsjahre an die Hand zu geben, die einen dem Vermieter geschuldeten Saldo von etwa 3.000 € auswiesen. Dem Mitglied wurde geraten, sämtliche Belege und Nachweise anzufordern. Ebenso haben wir es darüber aufgeklärt, welche Positionen der Abrechnung nicht vom Mieter zu tragen sind.

Als der Anwalt des Vermieters ein Treffen in seiner Kanzlei vorschlug, rieten wir ausdrücklich zur Annahme. Unsere Intuition erwies sich als richtig, denn die Gegenseite legte eine Vereinbarung vor, die unser Mitglied uns umgehend zur Prüfung vorlegte. Da die Bedingungen dieser Einigung die Erwartungen bei weitem übertrafen, empfahlen wir auch hier nachdrücklich, zuzustimmen. Im Gegenzug für die Unterzeichnung einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung des Mietvertrags verzichtete der Vermieter auf sämtliche Forderungen und Rechte. Die Beendigung des Mietverhältnisses wurde auf ein anderes Datum als das vertraglich vereinbarte festgelegt, zudem wurden drei Monatsmieten erlassen. Die ursprünglich beanstandete Schlussabrechnung wurde unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände überarbeitet und wird künftig nicht mehr geltend gemacht; der Vermieter ließ seine Forderung auf Rückzahlung der aufgelaufenen Salden fallen.

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