Success stories

Der Fachmann legt eine vertragliche Grundlage zu seinen alleinigen Gunsten aus

Professionelle Dienstleister neigen manchmal zu sehr persönlichen Auslegungen der Klauseln und/oder Bedingungen ihrer Verträge. Ein Mitglied hat uns um Hilfe in einem Streitfall mit einer Putzfirma für Haushalte gebeten, das unbegründete Einwände in Bezug auf die Kündigungsmodalitäten vorbrachte.
26 September 2025
©alexanderon/shutterstock.com

Nach Erhalt der Beschwerde unseres Mitglieds war es uns wichtig, ihm zunächst Sicherheit zu geben. Wir bestätigen ihm, dass er seinen Verpflichtungen im Rahmen seines Konflikts mit dem Reinigungsunternehmen ordnungsgemäß nachgekommen ist, und übernehmen rasch die Kommunikation, da sich unser Mitglied überhaupt nicht ernst genommen fühlt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen die fristgerechte Kündigung sowie die Stornierung von Dienstleistungen im Rahmen der erlaubten Anzahl und unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Der Vertrag, der sich auf Reinigungsdienstleistungen bezieht, begann am 16. September 2024 mit einer anfänglichen Laufzeit von zwölf Monaten. Unser Mitglied kündigt diesen jedoch aus persönlichen Gründen per Einschreiben mit Rückschein vom 4. Juli 2025, mit Wirkung zum 15. September 2025 – also unter strikter Einhaltung der im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehenen zweimonatigen Kündigungsfrist. Darüber hinaus teilt unser Mitglied per E-Mail die Stornierung von vier Reinigungsleistungen an folgenden Daten mit: 28. Juli, 11. und 25. August, 8. September. Alle Absagen erfolgten mehr als zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin, ebenfalls in Übereinstimmung mit den im Vertrag und in den AGB festgelegten Bedingungen.

Wir weisen das Unternehmen insbesondere darauf hin, dass der Vertrag ein Recht auf acht Stornierungen pro Jahr vorsieht, ohne dass eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Verteilung vorgeschrieben ist.

Auf die Behauptung des Unternehmens, dass „Stornierungen während der Kündigungsfrist nicht in Anspruch genommen werden können“, entgegnen wir, dass weder der Vertrag noch die AGB eine solche Einschränkung vorsehen. Mangels vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage kann diese Haltung unserem Mitglied daher nicht auferlegt werden.

Zusammenfassend fordern wir die Bestätigung der Vertragskündigung sowie die kostenfreie Stornierung der vier Reinigungsleistungen.

Als Beweis dafür, dass sich das Unternehmen in einer rechtlich schwachen Position sah, reagierte es am Tag des Eingangs unseres Schreibens mit einer positiven Antwort!

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de Konsument N°6/2025

17-09-2025

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