Nach der Kündigung eines TV-Paketvertrages hat unser Mitglied seine beiden Digitaldecoder fristgerecht und gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der gewerblichen Sammelstelle abgegeben. Diese Rückerstattung wurde durch einen Stempel auf dem von einem Mitarbeiter des Unternehmens unterzeichneten Dokument bestätigt.
Zu seiner großen Überraschung erhielt unser Mitglied jedoch eine Rechnung wegen Nichtrückgabe des Gerätes. Er legte jedoch sofort mündlich und per E-Mail beim Betreiber Einspruch ein und zeigte den Rückgabebeleg vor. Das Unternehmen ignorierte den Einspruch, und wich nicht von seiner Position festhält ab. Es schickte zwei Zahlungserinnerungen, eine davon sogar mit Gebühren.
Die ULC, die mit diesem Fall beauftragt wurde, verlangte die Stornierung der Rechnung und die Vorlage eines Dokuments, zwecks Erbringens des Zahlungsnachweises. Der Betreiber reagierte umgehend und bestätigte die Ausstellung einer Gutschrift zugunsten unseres Mitglieds, welches hocherfreut über den positiven Ausgang des Streitfalls war.
Die Erfolgsgeschichte, die wir Ihnen gerade erzählt haben, zeigt deutlich, wie wichtig es ist, im Falle einer Geräterückgabe eine schriftliche Bestätigung der Rückgabe zu erhalten.