Durch den Abschluss einer kostenpflichtigen Garantieverlängerung beim Kauf seines Fernsehers im Jahr 2021 war unser Mitglied berechtigterweise davon ausgegangen, im Problemfall auf mehr zählen zu können als eine pauschale Absage, gestützt auf vage Behauptungen und ohne jegliche physische Begutachtung des defekten Geräts …
Wie so oft beim Verkauf eines Haushaltsgeräts wurde auch hier eine kostenpflichtige Zusatzversicherung – eine sogenannte kommerzielle Garantie – angeboten. Diese ergänzt die gesetzliche zweijährige Gewährleistung, die in der EU und auch in Luxemburg verpflichtend ist. Doch während der Fernseher noch durch diese Zusatzgarantie abgedeckt ist, tritt ein interner Schaden am Bildschirm auf, der zum Bildausfall führt. Da das Geschäft keinerlei Interesse an den Beanstandungen unseres Mitglieds zeigt, wendet sich dieser an uns.
Wir teilen dem Geschäft umgehend unser Unverständnis über die pauschale, unbegründete und missbräuchliche Ablehnung der Deckung mit – zumal diese lediglich auf Basis einer Sichtung von Fotos erfolgte, ohne dass ein qualifizierter Techniker das Gerät auch nur ansatzweise physisch geprüft hätte, obwohl die Garantie ausdrücklich eine sorgfältige technische Untersuchung vor einer möglichen Ausschlussentscheidung verlangt.
Wir betonen außerdem, dass – anders als ein Servicemitarbeiter in etwas ruppigem Tonfall unterstellt hatte – unser Mitglied seinen Fernseher keineswegs ungewöhnlichen Bedingungen ausgesetzt hat.
In einem zweiten Schreiben machen wir klar, dass wir dem Kunden zu entschlosseneren Maßnahmen raten müssten, sollte das Geschäft an seinem Standpunkt festhalten, da unser Mitglied durch unzureichende Information über die tatsächlichen Absichten des Anbieters zum Abschluss der Garantieverlängerung verleitet worden sei. Nach diesem Schreiben erklärte sich der Händler bereit, einen Techniker zu schicken – was jedoch nicht geschah und ein drittes Schreiben nach sich zog, das schließlich doch zum Besuch eines Technikers führte.
Kürzlich informierte uns unser Mitglied schließlich darüber, dass das Geschäft letztlich zugestimmt habe, ihm eine nicht unerhebliche Gutschrift in Höhe von 1.139 € zu gewähren. Angesichts eines Geräts im Wert von rund 2.100 € und mit vier Jahren Nutzung eine sehr faire Lösung – insbesondere in einem Fall, der zu Beginn der Beschwerde eher schlecht aussah.