Manchmal weigern sich Reinigungen, die Verantwortung bei Schäden zu übernehmen, doch in diesem Fall war das nicht der Fall unseres Mitglieds. Der Profi erkannte seinen Fehler beim Einlaufen einer kostspieligen Kamelhaardecke an. Dennoch war zunächst keine Entschädigung in Sicht.
Als unser Mitglied ihre Kamelhaardecke abholte, stellte sie mit Schrecken und Enttäuschung fest, dass das gute Stück eingelaufen war. Besonders am Herzen lag ihr diese Decke, hergestellt aus Kamelhaaren, die für ihre isolierende und temperaturregulierende Wirkung bekannt sind. Ein Detail fiel unserem Mitglied an diesem Tag jedoch auf: Auf dem ihr überreichten Kassenbon war als Artikelbezeichnung „Steppdecke aus synthetischem Daunenmaterial“ vermerkt. Könnte das die Ursache erklären?
Etwa einen Monat nach dem Schaden erkannte der Profi seine Verantwortung an und erklärte sich bereit, 60 % des Wertes der Decke zu erstatten, also den Neupreis abzüglich einer Wertminderung durch Abnutzung.
Seit dieser schriftlichen Zusage waren jedoch noch zwei Monate und mehrere Interventionen der ULC notwendig, bis die Erstattung schließlich im Oktober erfolgte – gerade rechtzeitig, um eine neue Bettdecke anzuschaffen und die langen Winterabende wieder warm und gemütlich verbringen zu können.