In den letzten Wochen wurde ich oft gefragt, wie es beim Luxemburger Konsumentenschutz, der ULC, weitergeht. Meine Vision ist es, die Verbraucher noch besser zu betreuen und zu informieren. Das ganze Team der ULC wird sich den Herausforderungen und Aufgaben unserer „Konsumgesellschaft“ weiterhin kritisch annehmen.
Unser Leitfaden: zuhören, informieren, aufklären sowie vorbeugen und schützen.
Mit Schlagwörtern ist es sicherlich nicht getan. Den Worten müssen Taten folgen.
Eines unserer Hauptziele besteht jedenfalls darin, unseren Mitgliedern durch gezielte Informationen und präventive Maßnahmen einen sicheren Umgang mit dem Onlinehandel bzw. Online-Zahlungen zu ermöglichen.
Diese Gefahren bestehen für alle Altersgruppen. Die jüngere Generation ist zwar technisch begabt, „klickt“ jedoch manchmal viel zu schnell, und hat dadurch eine Aktion getätigt, die nicht geplant war. Andere Altersgruppen haben Probleme mit der technischen Entwicklung. Die Digitalisierung ist die Zukunft, daran besteht kein Zweifel. Die Gesellschaft muss jedoch die nötige Zeit haben, sich den stetigen Herausforderungen zu stellen.
Die ULC muss bei der Bevölkerung besser sichtbar und erkennbar werden. Die Verbraucher sollen den Kontakt zu uns suchen und finden, ehe es zum Streitfall oder Rechtsstreit kommt.
„Vorbeugen und schützen“ durch professionelle und sachkundige Beratung unserer Mitarbeiter, das muss unser Ziel sein. Der Konsumentenschutz und die Direktion für Verbraucherschutz verfolgen gemeinsam dieses Ziel. „Der Schutz und die Rechte der Verbraucher“ stehen an erster Stelle.
Die Zahlen und Statistiken unserer Jahreshauptversammlung zeigen, dass die Bereiche Immobilien / Wohnungsbau weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit sind. Die Kontinuität für die Betreuung unserer Mitglieder ist gewährleistet. Manchmal ist es jedoch schwierig, dem Verbraucher in seinem Anliegen zu seinem Recht zu verhelfen. Ein Beispiel hierfür ist der VW-Dieselgate.
Seit dem 14. August 2020 zieht sich der schwierige und hürdenreiche Weg des Gesetzentwurfs zur Einführung von Sammelklagen in Luxemburg – also seit fast fünf Jahren. Zu hoffen bleibt, dass die Sammelklage noch in diesem Jahr durch ein Gesetz geregelt wird. Einen Etappensieg gibt es allerdings, In einer Einzelklage, wurde einem Kläger vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen (siehe Seite 10).
Die Arbeit der ULC für ihre Mitglieder wird sich in Zukunft weiter verändern. Im Falle eines Konflikts wird es immer schwieriger, die Gegenpartei (Verkäufer, Händler) als Person zu ermitteln. Anders als in Luxemburg ansässige Firmen haben multinationale Unternehmen (hauptsächlich im Online-Handel) keine Niederlassung in Luxemburg. Kommuniziert wird nur per Computer, E-Mail oder Call Center – eine Welt in der viele von uns „verloren“ sind.
Wir raten den Konsumenten, sich vor dem Kauf oder Abschluss eines Online-Geschäfts zuerst informieren und beraten zu lassen. „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“ funktioniert leider nicht immer, jedoch „ein gewarnter Verbraucher verhält sich klüger“.
In diesem Sinne wünsche ich allen Mitgliedern und Lesern einen schönen und erholsamen Sommer.
Paul Gries
Präsident der ULC