Die ULC unterstützt Verbraucher bei sämtlichen Streitigkeiten – unabhängig von der Höhe des Betrags. Ob es um 33 € geht, wie im vorliegenden Fall, oder um 33.000 €, spielt keine Rolle: Jeder Fall wird mit derselben Sorgfalt behandelt. Denn auch scheinbar geringe Beträge können sich spürbar summieren, wenn Fehler regelmäßig auftreten.
Unser Mitglied hatte zunächst selbst eine doppelte Abrechnung bei seinem Stromanbieter gemeldet. Dabei wies es den Anbieter auch darauf hin, dass die Rechnung auf Englisch ausgestellt war, obwohl sowohl der Kunde als auch der Anbieter in Luxemburg ansässig sind.
Auch die ULC griff den Fall auf, beanstandete die doppelte Abrechnung für denselben Zeitraum und forderte eine erneute Überprüfung. Eine entsprechende Anfrage war zuvor bereits vom Mitglied gestellt worden, jedoch zunächst ohne Antwort geblieben.
Schließlich bestätigte das Unternehmen, dass die doppelte Rechnung storniert und eine entsprechende Gutschrift ausgestellt wurde. Zudem entschuldigte sich der Anbieter ausdrücklich für den Fehler und erklärte, dass es im Zuge einer Umstellung des IT-Systems bei einigen Kunden zu fehlerhaften Rechnungen gekommen sei.
Solche Fehler können zwar immer passieren – umso wichtiger ist es für Verbraucher, Rechnungen vor der Zahlung sorgfältig zu prüfen.