Frau X verkaufte ihren Gebrauchtwagen im Rahmen einer Inzahlungnahme an einen Garagisten im Süden Luxemburgs. Der Preis sollte sofort an Frau X gezahlt werden, während die Lieferung des neuen Fahrzeugs erst in einigen Monaten erfolgen würde.
Der Garagist nahm das in Zahlung gegebene Auto in Empfang und „vergaß“, den vereinbarten Kaufpreis von 14.000 EUR zu zahlen.
Nach einer schriftlichen Mahnung unseres Mitglieds, auf die keine Reaktion erfolgte, übernahm die ULC die Angelegenheit und forderte den Garagisten auf, den Verkaufspreis des Autos zu zahlen.
Schließlich entschuldigte sich der Garagist und zahlte den geforderten Betrag.