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Eine fehlende Handwerkerrechnung für den Antrag einer staatlichen Prämie

Anträge für den Erhalt staatlicher Fördermittel erfordern für gewöhnlich das Einreichen spezifischer Unterlagen und selbstverständlich einer entsprechenden Rechnung. Das Fehlen einer solchen kann demnach erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen.
30 Januar 2026
©Stas Makes Content/shutterstock.com

Kürzlich ist Die ULC in einem solchen Fall tätig geworden, bei dem ein Handwerker gleich mehrerer Unterlagen und Belege nicht übermittelte. (Ein weiteres häufiges Beispiel wäre eine Versicherung, die zur Entschädigung eines Schadensfalls ebenfalls die Vorlage einer Rechnung verlangt.)

Nachdem unser Mitglied im März 2021 den Kostenvoranschlag unterzeichnet hatte, sind sowohl die Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage als auch die Abnahme durch die Handwerkskammer im darauffolgenden März 2022 erfolgt.

Die mehrfach beantragte Rechnung aber erhielt unser Mitglied erst drei Jahre später, im April 2025. Diese, zum Teil fehlerhafte Rechnung, wurde dann im September 2025 nochmals korrigiert und daraufhin von unserem Mitglied bezahlt. In der Zwischenzeit waren aber die Bestimmungen der staatlichen Prämie angepasst worden: Maßgeblich für den Anspruch auf die Prämie ist nun vielmehr das Rechnungsdatum und nicht mehr das Datum der Installation als solcher. Gemäß diesen neuen Bestimmungen hätte unser Mitglied demnach keinen Anspruch mehr auf eine Prämie. Die Handwerkskammer erklärte sich dennoch freundlicherweise bereit, den Antrag zu prüfen, sofern er denn vollständig ist. Aus diesem Grund wandte sich unser Mitglied erneut an den Handwerker, damit dieser endlich die fehlenden geforderten Unterlagen übermittelt. Abermals reagierte dieser nicht.

Dank unseres ULC-Schreibens erhielt unser Mitglied schließlich die geforderten Unterlagen und konnte somit den Prämienantrag bei der zuständigen Behörde vervollständigen.

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de Konsument N°8/2025

05-12-2025

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