Trotz zahlreicher Mahnungen ignorierte die Kindertagesstätte anfänglich die Rückzahlungsforderungen unserer Mitglieder, welche angaben, dass Ihnen fälschlicherweise 3.000 € zu viel in Rechnung gestellt und bereits abgebucht worden sind. Zudem forderten sie die Rückerstattung der Kaution in Höhe von 500 €. Diese wurden schließlich kurzfristig erstattet, die Erstattung der 3.000 € blieb jedoch weiterhin aus.
Der Ursprung dieser falschen Berechnung des Chèque-Service geht auf einen banalen Fehler der Gemeinde zurück, die den Vertrag für die staatliche Beihilfe der Kinderbetreuung aufgesetzt hatte. In der Tat nahm das Bildungsministerium eine Neuberechnung vor, woraufhin mehrere Gutschriften für den betreffenden Zeitraum der Kinderbetreuung (Dezember 2023 bis Juli 2024) ausgestellt worden sind. Aufgrund dessen, dass die ursprünglichen Zahlungen direkt an die Kindertagesstätte erfolgten, war es folglich auch deren Aufgabe, die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzuzahlen!
Dank der Hartnäckigkeit der ULC und nach langen neun Monaten, - eine gefühlte Ewigkeit für die Eltern, erfolgte schlussendlich auch die Rückerstattung der besagten 3.000 €.