Success stories

Eine Forderung, die ebenso rätselhaft verschwand, wie sie aufgetaucht war

Zahlungsaufforderungen durch Gerichtsvollzieher wirken oft einschüchternd. Viele Schuldner zahlen aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Unser Mitglied blieb jedoch standhaft und hielt trotz des Drucks konsequent an seiner Anfechtung fest.
12 Juni 2026
©Didecs/shutterstock.com

Das Gefühl, das unser Mitglied beim Erhalt der Zahlungsaufforderung am besten beschreibt, ist wohl Besorgnis. Der Gerichtsvollzieher verlangte im Namen seines Mandanten die Zahlung von rund 800 € innerhalb von acht Tagen, davon etwa 700 € als Hauptforderung.

Kurz darauf wich die Besorgnis jedoch der Verwunderung. Unser Mitglied teilte dem Gerichtsvollzieher mit, dass es weder jemals eine Rechnung noch eine Zahlungserinnerung des angeblichen Gläubigers erhalten habe – einer Schreinerei, mit der darüber hinaus nie ein Auftrag abgeschlossen worden war. Tatsächlich hatte der Kunde lediglich einen Kostenvoranschlag der betreffenden Firma eingeholt, diesen jedoch nie angenommen. Der Gerichtsvollzieher beschränkte sich darauf, die Forderung seines Auftraggebers zu bestätigen, ohne jedoch weitere Erklärungen zu liefern.

Die ULC war entschlossen, dem Geheimnis dieser angeblichen Schuld auf den Grund zu gehen. Wir widersprachen der Zahlungsaufforderung formell und machten deutlich, dass unser Mitglied zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis mit der Schreinerei eingegangen war. Gleichzeitig forderten wir den Gerichtsvollzieher auf, uns sämtliche Unterlagen zu übermitteln, welche diese angebliche Forderung belegen sollten.

Die Übersendung einer Kopie der Rechnung brachte schließlich etwas Licht ins Dunkel. Der Inhalt der Rechnung beschränkte sich im Wesentlichen auf einen einzigen Satz, aus dem hervorging, dass sich der Dienstleister offenbar dadurch benachteiligt fühlte, dass unser Mitglied seinen Kostenvoranschlag nicht unterschrieben hatte. Nach seiner ganz persönlichen Auffassung habe der Kunde den Besuch der Firma lediglich dazu genutzt, kostenlos allgemeine technische Informationen über eine zukünftige Kücheninstallation zu erhalten.

Später erfuhren wir, dass der Gerichtsvollzieher in dieser Angelegenheit kein Mandat mehr besaß. Auch die Schreinerei meldete sich nicht mehr, sodass die Zeit der Frustration offenbar vorbei war. Die angebliche Schuld verschwand damit letztlich genauso plötzlich und kurios, wie sie einst aufgetaucht war.

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