Die folgende Geschichte beginnt mit einem Vorfall, wie er in allen Branchen täglich vorkommt. Ein Techniker, der wegen der Reparatur eines Geschirrspülers zu unserem Mitglied geschickt wurde, beschädigt dabei versehentlich die Glasscheibe an der Front einer Küchenschranktür. Der Techniker verspricht dem Kunden, dass der Schaden übernommen wird. Unser Mitglied lässt die Reparatur von einem Drittunternehmen durchführen und sendet anschließend die Rechnung an den für den Schaden verantwortlichen Haushaltsgeräteanbieter, um eine Erstattung zu erhalten. Wochen vergehen, doch die Anfragen unseres Mitglieds bleiben erfolglos – ebenso wie unsere. E-Mail, einfacher Brief, Einschreiben, Telefonanruf – die gesamte Palette unserer Kontaktmöglichkeiten wird ausgeschöpft…
Mit der Einschaltung eines Verantwortlichen des Anbieters keimt neue Hoffnung auf. Er verpflichtet sich, die Angelegenheit zu klären. Seiner Aussage nach beruht die Stagnation des Falls darauf, dass die Rechnung nicht auf ihren Namen, sondern auf den Namen unseres Mitglieds ausgestellt wurde – was angeblich eine Erstattung unmöglich mache. Ein kleines Verwaltungsproblem also, mit dennoch äußerst unangenehmen Folgen wie diesen Monaten des Wartens.
Der Anbieter schlägt schließlich eine Lösung vor: Das Unternehmen, das die Rechnung ausgestellt hat, solle zunächst unserem Mitglied den Betrag zurückerstatten und ihm dann eine korrigierte Rechnung auf den Namen des Anbieters ausstellen. Anschließend könne der Anbieter diese Rechnung ohne administratives Hindernis erstatten. Genau so wurde es letztendlich gemacht – zur großen Zufriedenheit des Kunden.