Als unser technischer Inspektor auf Einladung unseres Mitglieds vor Ort erscheint, kann er nur das Ausmaß des Problems im Bereich der Betonwände am Garageneingang feststellen. Die Mängel sind erheblich: Spuren ungleichmäßiger Reparaturen mit abweichender Konsistenz und Färbung des verwendeten Betons, Rostspuren, vermutlich verursacht durch Drahtbindungen oder unzureichende Betonüberdeckung der Bewehrung, Unterschiede in Farbton und Oberflächenstruktur, Kiesnester usw.
Die Baufirma handelt offenbar nicht in böser Absicht, doch der Eigentümer wechselt, die Jahre vergehen, Schreiben und Mahnungen folgen aufeinander, ebenso wie die verschiedenen Gespräche, die wir mit der Gegenseite, unserem Mitglied und sogar einem Subunternehmer organisiert haben. Erst eine unmissverständliche Mahnung führte dazu, dass das Unternehmen uns mitteilte, die ausgeführten Arbeiten vollständig abbrechen und anschließend neu ausführen zu wollen.
Diese Entscheidung, radikal vorzugehen, wurde vom Unternehmen aus eigenem Antrieb getroffen, obwohl die zahlreichen Gespräche ursprünglich das Ziel hatten, eine technisch zufriedenstellende und dauerhafte Reparatur zu erreichen. So kam es zu einem nahezu vollständigen Abbruch und Wiederaufbau der Arbeiten, da einfache Reparaturen aus Sicht der Firma nicht dauerhaft tragfähig gewesen wären. Der Eingriff wurde zur vollen Zufriedenheit unseres Mitglieds durchgeführt, das in diesem, sich über einige Jahre hinziehenden Streitfall, eine beispielhafte Geduld bewiesen hat.