Success stories

Pour une meilleure compréhension des décomptes d’énergie

Fälle, die uns oft Kopfzerbrechen bereiten, betreffen Abrechnungen – ob Energie oder Mietverhältnis. Hier hilft meist ein persönliches Gespräch mehr als ein langer Schriftwechsel. Wichtig ist jedoch, das Gegenüber von einem solchen Treffen zu überzeugen.
27 Februar 2026
©ChrisAdams/shutterstock.com

Im Mai 2025 erhielt eines unserer Mitglieder von seinem Energieversorger eine Zahlungsaufforderung in Höhe von etwas mehr als 1.800 € im Zusammenhang mit der Stromproduktion seiner Photovoltaikanlage. Die betreffende Rechnung listet die geleisteten Abschlagszahlungen für die Jahre 2019 und 2020 auf, während sich die erfasste Produktion auf den Zeitraum von Dezember 2018 bis Oktober 2019 bezieht; die Produktion des Jahres 2020 wurde hingegen nicht abgelesen. Darüber hinaus nahm unser Mitglied zwei unterschiedliche Abrechnungen vom 9. August 2021 zur Kenntnis, die zwei verschiedene Zeiträume abdecken und dennoch zweimal denselben Betrag ausweisen.

Die Verwirrung ist vollkommen. Da unser Mitglied weiterhin im Unklaren bleibt, fordert es vom Anbieter Erklärungen an, die auch erteilt werden – leider jedoch weder transparent noch vollständig. Kaum weitergekommen, bittet unser Mitglied uns um Unterstützung, um klare Auskünfte zu erhalten, nämlich eine vollständige und nachvollziehbare Abrechnung für die betreffenden Zeiträume sowie eine Übersicht der an ihn überwiesenen Beträge mit den jeweiligen Daten, damit die einzelnen Vorgänge nachvollzogen werden können.

Drei Schreiben werden versandt – ohne Erfolg. Ohne große Hoffnung greift der zuständige Sachbearbeiter der ULC schließlich zur letzten Option und kontaktiert den Anbieter telefonisch. Dieser gewährt dem Kunden letztlich einen Gesprächstermin, der zu verlässlichen und nachvollziehbaren Erklärungen führt. Auch wenn eine schriftliche Stellungnahme in der Regel vorzuziehen ist, kann ein Gespräch „unter vier Augen“ ebenfalls sehr hilfreich sein – insbesondere bei komplexeren Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen oder wie hier im Bereich der Energieproduktion.

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