Das Ziel eines unserer Mitglieder beim Erwerb von zwei Ladestationen für sein Zuhause bestand darin, die Nutzung der von seiner Photovoltaikanlage erzeugten Energie zu optimieren, um seine Elektrofahrzeuge aufzuladen. Ein schwerwiegender Defekt der Ladestationen verhinderte dies jedoch.
Unser Mitglied, das sich nun in einer Sackgasse befindet, erhielt von uns umfassende Ratschläge zur Formulierung eines Mahnschreibens. Unsere Empfehlungen und das genannte Schreiben reichten jedoch nicht aus, sodass wir selbst aktiv werden mussten.
Falls dies noch notwendig war, erinnerten wir die Gegenpartei an den Kontext und die Art des entstandenen Schadens. Trotz technischer Unterstützung und Software-Updates stagniert die Angelegenheit, und die Ladestationen sind nach wie vor schlichtweg unbrauchbar.
Wir legen besonderen Wert darauf, die Pflicht des Fachmanns hervorzuheben, mangelfreie Waren zu liefern, die für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass unser Mitglied im Falle einer nicht erfolgten Reparatur berechtigt ist, entweder den Austausch der Ladestationen oder die Rückabwicklung des Kaufs einschließlich Erstattung zu verlangen. Letztlich wählte der Fachmann die zweite Option, wodurch wir eine weitere Erfolgsgeschichte erzielen konnten.