„Ich habe 300 EUR bezahlt, um meine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Dieser hat leider vergessen, einige absetzbare Kosten anzugeben“.
Unser Mitglied ist der Ansicht, dass ihm ein erheblicher Schaden entstanden ist, da der Finanzberater bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2020 vergessen hat, die Notarkosten für ein Immobiliendarlehen einzubeziehen.
Bei der Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr durch einen anderen Steuerberater bestätigte dieser, dass die genannten Kosten tatsächlich im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugsfähig gewesen wären, bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 jedoch nicht mehr abzugsfähig seien.
Trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerden erhielt unser Mitglied keine Antwort von dem Steuerberater, der die Steuererklärung für das Jahr 2020 erstellt hatte.
Nachdem die ULC ein Mahnschreiben verschickt hatte, erhielt unser Mitglied eine Rückerstattung von 985,60 EUR!