Unser Mitglied hätte gut und gerne auf die Umstände nach einem Einbruchversuch in seinem Zuhause verzichten können. Um entschädigt zu werden, reichte er mehrere Kostenvoranschläge bei seiner Versicherung ein – darunter einer für den Austausch einer Fensterscheibe samt Führungsschienen der Rollläden, und ein weiterer für den vollständigen Ersatz zweier Rollläden mit Aufpreis für eine nicht standardmäßige Farbe.
Während der erste Kostenvoranschlag von der Versicherung akzeptiert wurde, wies sie den zweiten mit der Begründung zurück, es handle sich um eine Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Rollläden – unter anderem wegen effizienterer Lamellen und eines Neuanstrichs.
Unser Mitglied wehrte sich mit Recht gegen diese Entscheidung – und wir unterstützten ihn in seinem Vorgehen. Wir machten der Versicherung anhand der Bauunterlagen unseres Mitglieds deutlich, dass es sich bei dem beantragten Ersatz um exakt dieselben Referenzen von Rollläden und derselben Farbe handelte, wie sie bereits am Gebäude installiert waren – und ebenso an anderen Häusern in derselben Straße. Es handelte sich also eindeutig nicht um eine Verbesserung, sondern um eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Unsere Argumente überzeugten – schließlich erklärte sich die Versicherung bereit, auch den zuvor abgelehnten Kostenvoranschlag zu übernehmen.