Nach mehr als sieben Jahren hat das Bezirksgericht Luxemburg die Volkswagen AG dazu verurteilt, einem Verbraucher 2 000 Euro für immaterielle Schäden in der Dieselgate-Affäre zu zahlen. Diese Entscheidung stellt einen rechtlichen Meilenstein dar, da es in Luxemburg noch keine Sammelklagen gibt.
Nach mehr als sieben Jahren hat das Bezirksgericht Luxemburg am 12. Juni das erste Einzelurteil gefällt und die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Kläger 2 000 Euro als Ersatz für immaterielle Schäden zu zahlen....