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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Geprüft werden mögliche dabei Verstöße gegen den Digital Services Act, wie etwa ein potenziell süchtig machendes App-Design und die Transparenz der Empfehlungssysteme.
20 März 2026
©Yau Ming Low/shutterstock.com

Die Europäische Kommission hat am 17. Februar ein förmliches Verfahren gegen den Online-Modehändler Shein eingeleitet. Hintergrund ist die Prüfung, ob das Unternehmen gegen zentrale Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen hat. Die Kommission begründet das Vorgehen damit, dass Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen könnten – etwa durch das Design der Plattform, die Transparenz algorithmischer Empfehlungssysteme und das Angebot illegaler Produkte.

Im Zentrum der Untersuchung stehen drei wesentliche Aspekte: Erstens soll bewertet werden, ob Shein angemessene Systeme eingerichtet hat, um den Verkauf illegaler Produkte zu verhindern, einschließlich Inhalten, bei denen es sich um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs handeln könnte, wie zum Beispiel kinderähnliche Sexpuppen.

Zweitens wird geprüft, ob das Design der Shein-App und des Online-Marktplatzes sogenannte „süchtig machende“ Elemente enthält. Gemeint sind Mechanismen wie Punktesysteme, Belohnungen für Engagement und andere spielerische Anreize, die Nutzerinnen und Nutzer zu wiederholter Interaktion animieren könnten. Nach Ansicht der Kommission kann ein solches Design negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Nutzerinnen und Nutzern haben und stellt daher eine potenzielle Gefährdung für den Verbraucherschutz dar.

Drittens richtet sich der Fokus auf die Transparenz der Empfehlungssysteme von Shein. Nach den Regeln des DSA müssen große Online-Plattformen gegenüber ihren Nutzerinnen und Nutzern klar offenlegen, nach welchen parametrierten Kriterien Inhalte und Produktempfehlungen angezeigt werden. Insbesondere müssen Plattformen mindestens eine leicht zugängliche Empfehlungsoption anbieten, die nicht auf Nutzerdatenprofilierung basiert, damit Verbraucherinnen und Verbraucher alternative Vorschläge ohne personalisierte Algorithmen erhalten.

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass ein Verstoß bereits festgestellt ist. Sie kennzeichnet den offiziellen Beginn einer vertieften Untersuchung. Die Kommission kann im Laufe des Verfahrens weitere Informationen und Belege anfordern, unter anderem durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder externe Dritte, sowie Überwachungsmaßnahmen oder Interviews durchführen. Sollte sich im Verlauf der Untersuchung ergeben, dass Shein den Anforderungen des DSA nicht nachkommt, kann die Kommission verschiedene Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen – von vorläufigen Maßnahmen bis hin zu einer formellen Nicht-Konformitätsentscheidung.

Ein Sprecher der Kommission betonte, dass illegale Produkte innerhalb der EU verboten seien – „egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“. Die DSA ziele darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, verantwortliche digitale Praktiken zu fördern und sicherzustellen, dass große Plattformen ihrer Verantwortung nachkommen.

Shein hat bereits erklärt, dass das Unternehmen die Anforderungen des DSA ernst nimmt und in den vergangenen Monaten erhebliche Investitionen in Risikobewertungen, Schutzmaßnahmen für jüngere Nutzerinnen und Nutzer sowie in die Verbesserung seiner Systeme zur Gewährleistung einer sicheren digitalen Umgebung getätigt hat. Gleichzeitig betont der Konzern seine Bereitschaft, konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um die Angelegenheit zu klären.

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