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Haustürgeschäfte sind jetzt erlaubt, wie steht es um Ihre Rechte ?

Zum 26. April 2014 wurde das Verbrauchergesetzbuch durch ein Gesetz geändert, das die Gesetzgebung zum Hausieren aufhebt. Sie haben nun das Recht, die Kontaktaufnahme durch Haustürverkäufer durch Anbringen eines Aufklebers abzulehnen und haben in bestimmten Fällen sogar ein Widerrufsrecht
14 Mai 2014
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Am 26. April 2014 wird das Gesetz vom 2. April 2014 in Kraft treten, welches eine Änderung des Verbraucherkodex nach sich zieht.

Dieses Gesetz ist wichtig, da es einige Bestimmungen dieses Kodex abändert und auch das abgeänderte Gesetz vom 16. Juli 1987 über Haustürgeschäfte, Straßenhandel, das Ausstellen von Waren und das Ersuchen um Bestellungen außer Kraft setzt. In anderen Worten: ab diesem Samstag sind Haustürgeschäfte erlaubt.

Verkäufer, die jetzt bei Ihnen klingeln um Ihnen Waren zu verkaufen oder das...

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