Im Bereich der Lebensmittelsicherheit nimmt Luxemburg die Dinge sehr ernst. Jedes Mal, wenn ein Lebensmittel, ein Futtermittel oder ein Material, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, ein Gesundheitsrisiko darstellt, wird ein eingespieltes Verfahren aktiviert. Im Zentrum dieses Systems steht die ALVA – die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde –, genauer gesagt ihre Abteilung „Systèmes d’alerte et de coopération“.
Die Abteilung „Systèmes d’alerte et de coopération“ ist die nationale Kontaktstelle für alle Warnungen im Zusammenhang mit der Rücknahme oder dem Rückruf von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie Küchengeräte, Pfannen, Lebensmitteldosen usw.). Sie sorgt für die Koordination zwischen den Unternehmen der Lebensmittelkette, den luxemburgischen Behörden, den Verbrauchern und den Behörden anderer europäischer Länder.
Was ist eine Lebensmittelwarnung?
Eine Lebensmittelwarnung bezieht sich auf ein festgestelltes Problem in der Lebensmittelkette, das ein Gesundheitsrisiko für Mensch oder Tier darstellen könnte. Dies kann zum Beispiel das Vorhandensein von krankheitserregenden Bakterien, chemischen Substanzen oder einem Fremdkörper (wie ein Stück Plastik oder Glas) sein.
Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Anomalie festgestellt wird, ohne dass eine Gesundheitsgefahr besteht, wie zum Beispiel ein Kennzeichnungsfehler (zum Beispiel die Verwendung einer Nicht-Amtssprache, eine falsche Kennzeichnung von Zusatzstoffen usw.). In diesen Fällen spricht man eher von einer Warnung und nicht von einem Rückruf.
Woher kommen diese Warnungen?
Warnungen können aus verschiedenen Quellen stammen:
- Selbstkontrollen, die von den Unternehmen selbst durchgeführt werden, da sie in erster Linie für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.
- Offizielle Kontrollen, die von der ALVA durchgeführt werden, zum Beispiel in Supermärkten, Restaurants oder Importstellen.
- Verbraucherbeschwerden, zum Beispiel wenn eine Person einen Fremdkörper in einem Produkt meldet oder wenn eine Gruppe von Personen nach dem Verzehr des gleichen Lebensmittels krank wird.
- Kontrollen der zuständigen Behörden und der Betreiber in den anderen Mitgliedsstaaten.
Wenn die ALVA eine Meldung erhält, identifiziert sie die Gefahr und bewertet das Risiko. Wenn ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird, werden schnell Maßnahmen ergriffen.
Was passiert, wenn ein Problem festgestellt wird?
Wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner Selbstkontrollen auf ein Problem stößt, ist es verpflichtet, dieses über die Plattform MyGuichet.lu an die ALVA zu melden. Außerdem muss es alle Informationen zur Rückverfolgbarkeit (Lieferanten, Kunden usw.) bereitstellen. Die ALVA prüft dann, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, und informiert bei Bedarf auch die Behörden anderer Länder über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System For Food and Feed).
Wenn ein Problem von der ALVA selbst (im Rahmen ihrer Kontrollen) entdeckt wird, folgt sie einem ähnlichen Prozess: Risikobewertung, Information der Betreiber und, falls erforderlich, Mitteilung an die Verbraucher und Meldung an die Behörden anderer betroffener Länder.
Wenn eine Beschwerde von einem Verbraucher kommt, kann die ALVA auch eine Kontrolle vor Ort durchführen. Wenn sich ein Problem bestätigt, werden die gleichen Verfahren eingeleitet.
Es ist wichtig zu wissen, dass alle eingehenden Informationen sorgfältig analysiert werden, aber nicht immer führen sie zu einer Warnung. Es kommt darauf an, wie hoch das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier ist.
Wie werden die Verbraucher informiert?
Wenn ein Produkt als gefährlich eingestuft wird und bereits an Verbraucher verkauft wurde, muss es zurückgerufen werden. Dies liegt in erster Linie in der Verantwortung des betroffenen Unternehmens: Es muss die Verbraucher informieren. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
- Durch Aushang im Geschäft.
- Durch direkten Kontakt mit den Kunden, zum Beispiel über Treueprogramme.
- Per Pressemitteilung, wenn das Unternehmen ein breiteres Publikum erreichen möchte.
Die ALVA trägt auch zur Verbreitung von Informationen bei, insbesondere über:
- Ihr Portal zur Lebensmittelsicherheit (securite-alimentaire.public.lu/de/actualites/alertes).
- Einen Newsletter, den jeder abonnieren kann (securite-alimentaire.public.lu/fr/support/alerte).
- Die LU-Alert-Website und die mobile App, die Benachrichtigungen auf Deutsch, Französisch und Englisch verbreiten.
Wenn das Risiko besonders hoch ist, wird auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Rückrufe vor allem als Vorbeugung
Man muss wissen, dass die meisten Rückrufe aus Vorsichtsgründen erfolgen. Wenn zum Beispiel ein Fremdkörper in einem Produkt gefunden wurde, wird aus Sicherheitsgründen oft eine ganze Charge zurückgerufen, auch wenn wahrscheinlich nicht alle Produkte betroffen sind. Ein Rückruf bedeutet auch nicht, dass es zwangsläufig zu Krankheitsfällen gekommen ist.
Andererseits bedeutet ein Anstieg der Zahl der Warnungen nicht, dass es mehr Probleme als zuvor gibt. Dies spiegelt vor allem die größere Wirksamkeit der Kontrollen und eine größere Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit wider.
Ein gut funktionierendes Sicherheitsnetzwerk
Dank eines sehr genauen Rückverfolgbarkeitssystems können die betroffenen Produkte schnell identifiziert und vom Markt genommen werden. Die ALVA handelt also in Zusammenarbeit mit den Unternehmen schnell, um die Risiken zu begrenzen und die Verbraucher zu schützen.
Die Europäische Union hat eine der weltweit strengsten Regelungen zur Lebensmittelsicherheit, und Luxemburg setzt diese Vorschriften rigoros um. Dank des RASFF-Netzwerks können sich die Länder gegenseitig warnen, wenn ein potenziell gefährliches Produkt in mehreren Staaten im Umlauf ist.
Zusammenfassung
Hinter jeder Meldung steckt viel Hintergrundarbeit, die von den Unternehmen der Lebensmittelkette und der ALVA geleistet wird. Diese Arbeit ermöglicht es, im Falle eines Problems schnell zu reagieren, die Verbraucher zu schützen und eine sichere Ernährung in Luxemburg zu gewährleisten.
Dieses System ist im Alltag zwar unsichtbar, stellt aber ein wichtiges Sicherheitsnetz für unsere Gesundheit und unser Vertrauen in die Produkte dar, die wir täglich konsumieren.
Dies ist auch die Botschaft der aktuellen Safe2Eat-Kampagne der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), in deren Rahmen die ALVA mehrere Veranstaltungen organisiert hat (siehe Artikel "Safe2Eat 2025").
Umfrage über die Wahrnehmung des LebensmittelwarnsystemsDie luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) führt eine Umfrage durch, um die Wahrnehmung von Lebensmittelwarnungen durch die luxemburgischen Verbraucher zu analysieren. Ziel der Umfrage ist es, herauszufinden, inwieweit die Lebensmittelwarnungen bekannt sind und welche Informationen die Bürger wünschen. Die Ergebnisse werden es ermöglichen, das Warnsystem gezielter auf die Wünsche der Bürger auszurichten und transparenter zu gestalten. Es handelt sich um eine anonyme Umfrage, die in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) verfügbar ist. Die Umfrage wird etwa fünf bis zehn Minuten dauern. |