In diesem Fall wandte sich ein Mitglied an uns, das sich getäuscht fühlte und etwas ratlos war. Die Annahme des Angebots zur Installation von Solarpaneelen beruhte für ihn insbesondere auf der Bedingung, dass ein Akku kostenlos bereitgestellt werde.
In der Praxis musste unser Mitglied jedoch zu seinem großen Bedauern feststellen, dass sich die Aktion lediglich auf einen Rabatt von 1.500 € bezog – also ein deutlich geringerer finanzieller Vorteil als ursprünglich versprochen.
Unsere Erläuterungen wurden von der Gegenseite bestritten. Diese behauptete, der Kunde habe nie einen Akku gewünscht und zudem enthalte das unterzeichnete und akzeptierte Angebot keinerlei Hinweis auf diese „Akku-Aktion“. Die ULC widersprach und stellte klar, dass deren Zusage – gestützt auf die mündlichen Zusicherungen des Verkäufers – sehr wohl ein entscheidender Faktor für den Vertragsabschluss gewesen sei.
Fairerweise räumte das Unternehmen jedoch ein, dass in einer solchen Situation die Darstellungen auseinandergehen können – das heißt, es sei möglich, dass sowohl die Aussagen des Kunden als auch die ihres Mitarbeiters der Wahrheit entsprechen. Vor diesem Hintergrund und im Interesse einer einvernehmlichen Lösung bot das Unternehmen schließlich an, den Akku (Wert ca. 5.000 €) kostenlos zu liefern und zu installieren.
Im Gegenzug sollte der Kunde – zu Recht – auf den zuvor gewährten Rabatt von 1.500 € verzichten.