Das Foto, das unser Mitglied uns zur Veranschaulichung des Problems zeigt, ist ziemlich aussagekräftig. Massiv ist Moos auf dem Dach seines Hauses vorhanden, und die von einer spezialisierten Firma durchgeführten Arbeiten haben das Problem in keiner Weise eingedämmt.
Die Aufgabe des Unternehmens bestand in Entmoosungsarbeiten mit Stahlwolle, gefolgt von der Anwendung eines selbstreinigenden Produkts sowie eines Hydrophobierungsmittels.
Zehn Monate nach diesem Eingriff stellte unser Mitglied keine nennenswerte Verbesserung fest, das behandelte Dach blieb weiterhin von Algen und Mooskugeln befallen. Grund genug, an der fachgerechten und gleichmäßigen Anwendung des Produkts auf der gesamten behandelten Fläche zu zweifeln.
Wir haben die Beschwerde unseres Mitglieds an den betreffenden Fachbetrieb weitergeleitet und ihn eingeladen, die Behandlung zu korrigieren oder gar zu intensivieren, um ein dauerhaftes Ergebnis zu gewährleisten, auf das der Kunde berechtigterweise Anspruch hatte.
Die Antwort der Gegenseite, die sofort ihre Schuld anerkannte, überraschte nicht wenig, da das Auftragen des Anti-Moos-Produkts schlicht und einfach nicht durchgeführt worden war, was somit unsere Vermutungen bestätigte. Ohne Diskussion und ohne Verzögerung führte die Firma die Arbeit aus und korrigierte ihren Fehler.