Unser Mitglied hatte alles Erforderliche unternommen, damit der von ihm beauftragte Unternehmer die Mängel an den Abdichtungsarbeiten seines Balkons endgültig behebt. Leider kümmerte sich die Gegenpartei trotz zahlreicher Telefonate, E-Mails, Einschreiben und weiterer SMS-Nachrichten nicht weiter um die Angelegenheit.
Dabei war Eile geboten: Ein Nachbar unseres Mitglieds beklagte Feuchtigkeit unterhalb des Balkons, am Rand hinter der Dachrinne. Der Besuch unseres technischen Inspektors vor Ort sollte uns ermöglichen, mehr über den entstandenen Schaden in Erfahrung zu bringen und den zuständigen Dienstleister auf dieser Grundlage gezielt zu kontaktieren.
Bei seiner Besichtigung stellte unser technischer Inspektor einen Mangel an der Verbindung zwischen der Abdichtung und dem neu angebrachten Randabschlussblech mit Tropfkante fest. Darüber hinaus teilte er uns mit, dass die auf der gedämmten Fassade angebrachte Abdichtung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Höhe dieser Abdichtung unzureichend ist.
Da die Arbeiten noch unter die Gewährleistung fallen und die Verantwortung des Fachunternehmens eindeutig gegeben ist, forderten wir dieses auf, Stellung zu nehmen und uns einen ernsthaften Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
Obwohl das Unternehmen von unserer Intervention wenig begeistert war – eine Intervention, die bei einer rechtzeitigen Reaktion auf die wiederholten Bitten unseres Mitglieds durchaus hätte vermieden werden können –, erklärte es sich letztlich dennoch bereit, die von unserem technischen Inspektor festgestellten Mängel zu beheben.