Success stories

Der Telekom-Anbieter, der die Verbindung nicht kappen wollte

Manche Telekom-Anbieter trennen sich nur ungern von ihren Kunden – auch wenn es nötig wäre. In diesem Fall blieb die Internetverbindung trotz Kündigung aktiv, die Rechnungen stapelten sich. Die ULC griff ein, um die Situation zu klären.
30 Mai 2025
©ParinPix/shutterstock.com

Unser Mitglied hatte seinen Internetvertrag wirksam zum 23. Oktober 2024 gekündigt, mit dem Ziel, den Anbieter zu wechseln. Er hatte sogar ausdrücklich darum gebeten, über das genaue Datum der Dienstunterbrechung informiert zu werden. Doch bereits am darauffolgenden Tag wurde die Verbindung ohne Vorwarnung unterbrochen – und paradoxerweise lief die Rechnungsstellung weiter, als wäre nichts geschehen.

Die Rechnungen für November und Dezember 2024 wurden somit zu Unrecht ausgestellt. Noch schlimmer: Für diese Beträge wurde sogar eine Zahlungsaufforderung verschickt – obwohl die Kündigung längst rechtswirksam war.

Erst am 10. Januar 2025 wurde die Leitung dann offiziell geschlossen.

Angesichts dieser ungerechten Situation griff die ULC im Januar 2025 gegenüber dem Anbieter ein und erinnerte an:

  • das Kündigungsdatum,
  • die Bitte des Kunden, über die Unterbrechung informiert zu werden,
  • die abrupte Abschaltung des Dienstes,
  • und die Widersprüchlichkeit der nachfolgenden Rechnungen.

 

Ergebnis: Eine Gutschrift wurde erstellt, die die Monate November, Dezember 2024 und Januar 2025 abdeckt.

Das Band zu diesem Anbieter ist nun endgültig durchtrennt. Was das Portemonnaie betrifft – es öffnet sich nun für den neuen Anbieter.

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04-06-2025

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