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Die Klauseln eines Vertrags sind dazu da, eingehalten zu werden

Ein unterzeichneter Vertrag bindet die Parteien. Enthält er jedoch eine aufschiebende Bedingung, tritt die Vereinbarung bei deren Nichteintritt nicht in Kraft. Genau das widerfuhr einem unserer Mitglieder: Wegen fehlender Finanzierung wurde die unterzeichnete Vereinbarung gegenstandslos.
04 September 2026
©mapo_japan/shutterstock.com

Unser Mitglied hatte einen Vertrag über Arbeiten zur Fassadendämmung seines Wohnhauses unterzeichnet, der unter anderem die Lieferung und Montage von Holzfaserdämmplatten vorsah. Heute räumt er ein, zu schnell unterschrieben zu haben, nachdem er unter erheblichem Druck dazu gedrängt worden war, mit dem Hinweis, dass er andernfalls möglicherweise die staatlichen Förderungen verlieren würde. Anschließend verlangte der Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 20 %, um den Vertrag zu beenden. Unser Mitglied bestritt diese Forderung und wandte sich an unsere Organisation, um sich beraten zu lassen.

Einige Wochen später erhielt er ein Schreiben des von dem Unternehmen beauftragten Rechtsanwalts. Dieser erinnerte ihn daran, dass seine vertragliche Verpflichtung verbindlich, gültig und ihm gegenüber durchsetzbar sei, und forderte ihn auf, Kontakt mit seiner Mandantin aufzunehmen, um die Modalitäten der Durchführung des Vertrags zu vereinbaren.

Die ULC übernahm daraufhin den Fall. Wir wiesen den Rechtsanwalt darauf hin, dass der Vertrag ausdrücklich einer aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Bewilligung eines Bankkredits unterlag. Mehrere Ablehnungen von Finanzierungsanträgen waren seiner Mandantin jedoch bereits mitgeteilt worden. Unter diesen Umständen war die aufschiebende Bedingung nicht eingetreten, sodass der Vertrag als gegenstandslos und ohne rechtliche Wirkung zu betrachten war.

Wir betonten außerdem, dass unser Mitglied klar und wiederholt seinen Willen zum Ausdruck gebracht hatte, das Vorhaben ohne Finanzierung nicht weiterzuverfolgen. Er konnte daher nicht dazu gezwungen werden, einen Vertrag zu erfüllen, dessen wesentliche aufschiebende Bedingung nicht eingetreten war. Welchen Sinn hätte eine aufschiebende Bedingung, wenn sie nicht zur Anwendung käme, sobald die darin vorgesehene Bedingung gerade nicht erfüllt wird?

Folglich forderten wir die Gegenpartei formell auf, sämtliche weiteren Schritte, Mahnungen oder Forderungen gegenüber unserem Mitglied einzustellen und uns schriftlich zu bestätigen, dass sämtliche Ansprüche in dieser Angelegenheit endgültig fallengelassen werden.

Der Unternehmer erkannte die Berechtigung unserer Argumentation zwar nicht ausdrücklich an. Er erklärte sich jedoch bereit, die Angelegenheit nicht weiterzuverfolgen und die Akte ohne jegliche Kosten für unser Mitglied zu schließen.

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23-07-2026

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