der Faltstores und Raffstores zu überprüfen, ließ keinen Zweifel: Das Beste, was man mit diesen Stores, die schwere Konstruktions- und Herstellungsfehler aufweisen, tun konnte, war, alles zu entfernen und den Kunden zu entschädigen – nichts weniger! Der Fachbetrieb hatte das völlige Scheitern dieser Arbeiten eindeutig eingeräumt und sich mündlich bereit erklärt, den Kunden zu erstatten. Leider blieb es bei Worten.
Wie wir dem betreffenden Unternehmen zu Recht bemerkten, trat einerseits zwischen Verglasung und Faltstores ein lokaler Hitzestau auf, der zum Riss des Glases führte, und andererseits wurde eine nicht konforme Ausführung der Raffstores festgestellt, mit schiefen Nähten und Stabilisierungsstäben, Stores, die sich nicht richtig öffneten, nicht gespannten Stoffen usw. Die festgestellten Mängel überschritten bei weitem die für Produkte dieser Art zulässigen Toleranzen. Es stellte sich auch heraus, dass die montierten Faltstores für die vorhandenen Verglasungen nicht geeignet waren, was einen offensichtlichen Beratungsfehler darstellt.
Mehrere unserer Interventionen waren erforderlich, bis das Unternehmen schließlich die gesamte vom Mitglied geleistete Anzahlung zurückerstattete. Unser Mitglied wollte, dass diese Rückzahlung so schnell wie möglich erfolgte. Tatsächlich befürchtete er, bald mit dem völligen Schweigen des Unternehmers konfrontiert zu werden, der uns anvertraut hatte, dass er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters seine Tätigkeit einstellen und einen Nachfolger finden wolle. Diese Stores-Geschichte wurde schließlich gelöst, bevor der Unternehmer den Schlüssel umdrehte oder, passender gesagt, die Stores seines Geschäfts endgültig herunterließ.