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Eine schwindelerregende Mieterhöhung

Seit der Änderung des Wohnraummietgesetzes im Jahr 2024 ist die Erhöhung der Miete auf 10 % begrenzt. Die Anpassung, die von unserem Mitglied verlangt wurde, überschritt diese Grenze jedoch bei weitem – und das sogar ganz erheblich!
22 Mai 2026
©shisu_ka/shutterstock.com

Das Schreiben, das unser Mitglied uns vorlegte, ist in der Tat erstaunlich. Es stammt vom Anwalt der neuen Eigentümer des Hauses, das sie bis dahin bewohnte – und, wie sie selbst einräumt, zu einer insgesamt recht moderaten Miete. Der Rechtsbeistand der neuen Vermieter teilte mit, dass seine Mandanten den bestehenden Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen möchten und dass die Miete von 500 € auf 1.800 € steigen solle – also eine Erhöhung um 360 %!

Wir antworteten umgehend dem Anwalt und wiesen darauf hin, dass unser Mitglied ohne Beschäftigung und ohne Anspruch auf das Mindesteinkommen schlicht nicht in der Lage sei, einen derart hohen Betrag zu zahlen. Zudem gestaltet sich die Suche nach einer neuen Wohnung ohne unbefristeten Arbeitsvertrag besonders schwierig. Wir erinnerten den Anwalt außerdem an einen Umstand, den er eigentlich nicht ignorieren dürfte: Seit August 2024 ist die Mieterhöhung auf 10 % begrenzt. In diesem Zusammenhang übermittelten wir den Vorschlag, künftig 550 € (500 € + 10 %) zu zahlen.

Die Antwort der Gegenseite erfolgte in Form einer Vorladung zur Gemeinde bzw. zur Mietkommission. Diese bestätigte – in Anwesenheit der Mieterin und des Anwalts der Vermieter (die selbst nicht erschienen waren) – die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Unser Mitglied wurde aufgefordert, ein schriftliches Angebot zu unterbreiten. Aus eigener Initiative und als Zeichen ihres guten Willens bot sie schließlich den Höchstbetrag an, den ihr Budget zuließ, nämlich 650 €. Dieser Betrag lag zwar über der gesetzlich vorgesehenen 10%-Grenze, stand jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten 360 %.

Diese finanzielle Anstrengung war umso bemerkenswerter, als sie wusste, dass sie die Wohnung nicht mehr lange bewohnen würde. Die Miete von 650 € wurde von unserem Mitglied bis zu ihrem kürzlichen Auszug gezahlt – ohne dass jemand Einwände dagegen erhob.

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