Unsere Erfolgsgeschichte steht beispielhaft für eine Streitigkeit, mit der Verbraucher immer wieder konfrontiert werden. Kann ein mangelhaftes Produkt nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, ziehen es manche Händler vor, ihre Kunden zur Annahme eines Gutscheins zu drängen, anstatt ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten. Für das Unternehmen ist das natürlich vorteilhaft. Für den Kunden bedeutet es hingegen, dass er erneut bei demselben Händler einkaufen muss, obwohl er möglicherweise längst das Vertrauen in das Unternehmen verloren hat.
In diesem Fall sah zunächst alles nach einer unkomplizierten Lösung aus. Der Kundendienst des Händlers teilte unserem Mitglied per E-Mail mit, dass der E-Scooter nicht repariert werden könne und der Kaufpreis daher in einer bestimmten Verkaufsstelle zur Rückerstattung bereitstehe.
Doch als unser Mitglied die angegebene Verkaufsstelle aufsuchte, erhielt es nicht die angekündigte Rückerstattung. Stattdessen wurde ihm lediglich ein Gutschein angeboten. Die Auszahlung des Kaufpreises lehnte die Verkaufsstelle ab.
Daraufhin wandten wir uns schriftlich an den Händler, um diesen sowohl auf die widersprüchliche Aussage der Verkaufsstelle als auch auf die geltenden Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) hinzuweisen. Zugleich forderten wir den Einzelhändler auf, den Kaufpreis unverzüglich zu erstatten. Unser Eingreifen zeigte schnell Wirkung: Unser Mitglied erhielt den Kaufpreis für den E-Scooter nahezu umgehend zurück.