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Kommissionsverkauf eines Fahrzeugs – der Verkaufserlös ließ auf sich warten

Der Kommissionsverkauf von Fahrzeugen bietet durchaus einige Vorteile. Voraussetzung ist jedoch, dass die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Im vorliegenden Fall kam das Autohaus seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.
09 Oktober 2026
©Pancasona photos/shutterstock.com

vorliegenden Fall kam das Autohaus seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.

Das Gefühl, seinem Geld vergeblich hinterherzulaufen, beschreibt die Situation unseres Mitglieds wohl am besten. Denn trotz wiederholter Aufforderungen wartete es vergeblich auf die Auszahlung des vereinbarten Verkaufserlöses.

Im Oktober 2025 übergab unser Mitglied sein Fahrzeug einem Autohaus zum Verkauf in Kommission. Einen Monat später, im November, wurde ein Kaufbeleg unterzeichnet. Darin verpflichtete sich das Autohaus ausdrücklich, den vereinbarten Betrag innerhalb von 30 Tagen auszuzahlen.

Als sich unser Mitglied mit seinem Anliegen an uns wandte, war diese Frist bereits seit Längerem verstrichen. Es befand sich in einer misslichen Lage: Das Fahrzeug war verkauft, der Verkaufserlös jedoch noch immer nicht ausgezahlt.

Wir richteten daraufhin eine förmliche Zahlungsaufforderung an die Gegenseite und setzten eine Frist von acht Tagen für die Begleichung des ausstehenden Betrags in Höhe von 12.000 Euro. Gleichzeitig kündigten wir an, im Falle weiterer Untätigkeit rechtliche Schritte zur Beitreibung der Forderung einzuleiten.

Diese Aufforderung zeigte schließlich Wirkung: Das Autohaus kam seiner Zahlungsverpflichtung nach und zahlte den geschuldeten Betrag aus. Die Überweisung erfolgte allerdings erst nahezu sechs Monate nach dem Verkauf des Fahrzeugs.

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17-09-2026

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