Der folgende Fall veranschaulicht, welchen konkreten Nutzen die Unterstützung unserer Verbraucherschutzorganisation haben kann. Dank seines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 80 Euro konnte unser Mitglied unsere rechtliche und technische Unterstützung in Anspruch nehmen, ohne zusätzliche Kosten für einen Anwalt oder einen Sachverständigen tragen zu müssen.
Das Unternehmen bemühte sich mehrfach um eine Lösung. Dennoch löste sich die Beschichtung des Kunstharzbelags weiterhin an mehreren Stellen ab. Trotz mehrerer Nachbesserungsversuche im Rahmen der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Garantie gelang es dem Unternehmen nicht, den Schaden dauerhaft zu beheben. Für unser Mitglied wurde die Situation zunehmend belastend, sodass es sich schließlich an uns wandte und um Unterstützung bat.
Nachdem unser technischer Inspektor den Schaden vor Ort begutachtet hat, vertrat er die Auffassung, dass gegebenenfalls eine erneute Versiegelung der gesamten Fläche empfehlenswert wäre. Daraufhin wurde ein gemeinsamer Termin mit allen Beteiligten vereinbart, um die mögliche technischen Lösungsansätze sowie die erforderlichen fachgerechten Nachbesserungsarbeiten im Detail zu besprechen.
Dieses gemeinsame Gespräch führte schließlich zum Erfolg: Das Unternehmen führte die entsprechenden Reparaturmaßnahmen aus. Unser technischer Inspektor überprüfte das Ergebnis und bestätigte die fachgerechte Ausführung. Mit dem Ergebnis ist unser Mitglied rundum zufrieden.