Die meisten Fachbetriebe treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um ihre Arbeiten reibungslos und ohne Zwischenfälle auszuführen. Ganz ausschließen lassen sich Schäden jedoch nie. Kommt es dennoch dazu, übernimmt der verantwortliche Betrieb in der Regel die Kosten.
Bei Reinigungsarbeiten im Haus unseres Mitglieds beschädigte eine Mitarbeiterin des beauftragten Unternehmens versehentlich ein Teil der Badewanne.
Da die Wanne dadurch nicht mehr benutzt werden konnte, beanstandete unser Mitglied die Rechnung für die Reinigungsarbeiten und wollte diese erst begleichen, wenn der Schaden vollständig behoben war.
Das Unternehmen erkannte seine Verantwortung sowohl mündlich als auch schriftlich an. Den vom Kunden vorgelegten Kostenvoranschlag für die Reparatur lehnte es jedoch ab. Stattdessen erklärte es sich bereit, das beschädigte Teil auf eigene Kosten ersetzen zu lassen.
Damit hatte das Unternehmen eindeutig anerkannt, für den entstandenen Schaden verantwortlich zu sein.
Doch selbst ein Jahr später war die Angelegenheit keinen Schritt weiter. Wir rieten unserem Mitglied daher, dem Unternehmen eine letzte Frist von zwei Wochen zu setzen, um die zugesagte Reparatur endlich durchzuführen. Davon zeigte sich der Betrieb allerdings wenig beeindruckt. Nachdem auch mehrere Erinnerungen unseres Mitglieds erfolglos geblieben waren, forderten wir das Unternehmen unsererseits förmlich dazu auf, seiner Zusage nachzukommen.
Unsere Aufforderung zeigte schließlich Wirkung: Das beschädigte Teil wurde ersetzt und der Fall konnte abgeschlossen werden.