Unser Mitglied fiel aus allen Wolken, als es eine Rechnung über nahezu 1.000 Euro erhielt. Der Inhalt war äußerst knapp gehalten: „Honorarnote. Beratung und Budgetrahmen“ und bezog sich auf ein Haus, das unserem Mitglied früher gehörte.
Unser Mitglied erinnerte sich daran, im Rahmen eines geplanten Renovierungsprojekts seinerzeit verschiedene Kostenvoranschläge bei Unternehmen eingeholt zu haben. Das Vorhaben wurde jedoch wegen der zu hohen Renovierungskosten nicht umgesetzt. Das Unternehmen, das nun die Zahlung verlangte, gehörte allerdings nicht zu den damals kontaktierten Betrieben. Da unser Mitglied mit diesem Unternehmen nach eigener Aussage niemals in direktem Kontakt gestanden hatte, bat es um eine Erklärung.
Dabei stellte sich heraus, dass sich hinter dem Unternehmen eine Dame verbarg, die ihre Beteiligung an dem damaligen Bauvorhaben mit Gesprächen mit verschiedenen Handwerksbetrieben, zahlreichen Diskussionen über den Budgetrahmen sowie der Teilnahme an Besprechungen mit einem Architekten und der Auswahl von Baumaterialien begründete. Nach ihren Angaben habe sie unserem Mitglied erklärt, ihre Dienstleistungen seien bis zu einer bestimmten Stundenzahl kostenlos; diese Grenze sei jedoch überschritten worden, weshalb die Honorarnote ausgestellt worden sei.
Unser Mitglied bestätigte zwar den Kontakt mit dieser Person, betonte jedoch, zu keinem Zeitpunkt über die konkreten Kosten ihrer Leistungen informiert worden zu sein. Im Gegenteil: Die Vermittlerin habe erklärt, sie werde die Angelegenheit mit den beteiligten Unternehmen regeln.
In ihrem Schreiben an die Gegenseite wies die ULC darauf hin, dass nachvollziehbare, verständliche und überprüfbare Erläuterungen zur Rechtfertigung des geforderten Betrags fehlten. Gleichzeitig forderten wir eine klare Stellungnahme sowie eine detaillierte Aufstellung der angeblich erbrachten Leistungen.
Die Antwort blieb ebenso rätselhaft wie der gesamte Vorgang. Wir erfuhren lediglich, dass die Rechnung durch eine Gutschrift storniert worden war. Nach den Worten des Unternehmens sei die Rechnung zwar gerechtfertigt gewesen, doch: „Diese Rechnung war durchaus begründet, aber das Leben ist zu wertvoll, um an einer bitteren Angelegenheit festzuhalten.“
Wir mussten uns damit abfinden, wohl keine weiteren Erklärungen zu erhalten. Angesichts des positiven Ausgangs konnten wir die Akte jedoch mit einer gewissen Zufriedenheit – und einer durchaus philosophischen Schlussbemerkung – abschließen.